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Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Ersteinmal Hallo in die Runde,
bisher war ich stille Leserin, aber nun stehe ich vor einem Problem, bei dem mir bisher niemand so recht weiterhelfen konnte. Im März hatte ich meine Diagnose Brustkrebs. Es folgten zwei Operationen und seit Anfang Juni die Chemo (die voraussichtlich noch bis Dezember laufen wird). Ich bin seit 12 Jahren im künstlerischen Bereich als Freiberuflerin selbstständig, bin über die KSK versichert und zahle in eine gesetzliche Krankenkasse ein. Ich habe ab dem 43. Tag Anspruch auf Krankengeld – wie ein normaler Arbeitnehmer. Im März fragte ich bei meiner Krankenkasse nach ob ich zwischendurch arbeiten dürfe oder ob ich 42 Tage am Stück ohne Unterbrechung krank geschrieben sein müsse, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Meine Krankenkasse (mehrere Mitarbeiter) sagten mir telefonisch zu, dass ich zwischendurch arbeiten dürfe und sich die Anzahl der Krankentage (wenn es aufgrund der gleichen Krankheit ist) summiere. Meine Kräfte reichten nicht für große Sprünge, aber ich habe immer mal wieder eine Woche zwischendurch gearbeitet, wenn es möglich war. In dieser Zeit habe ich mich selbstverständlich nicht krank schreiben lassen. Insgesamt war ich aber mehr Tage krank als ich arbeiten konnte. ALLERDINGS bis zu Beginn der Chemo keine 42 Tage am Stück. Nach nun einem halben Jahr teilt mir die Krankenkasse mit, dass sich meine Krankentage nicht summieren würden. Immer wenn ich zwischendurch gearbeitet habe, ist der Anspruch auf "Null" zurückgegangen. Ich suche nun seit Wochen nach entsprechenden Gesetzestexten im Sozialversicherungsgesetzt, kann aber nichts finden. Die Aussagen von KSK, Steuerberater, Krebsberatungsstelle, Sozialdienst sind alle unterschiedlich. Die einen meinen, dass sich die Krankentage summieren, so lange es sich um die gleiche Krankheit handelt, die anderen sagen die Krankenkasse habe Recht und die 42 Krankentage müssen am Stück erfolgen. Gibt es hier jemanden, der auch zwischendurch gearbeitet hat (angestellt oder selbstständig)? Wie war das bei euch? Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp für mich hätte... es grüßt MeraLuna |
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Puh, das ist wirklich eine schwierige Sache. Ich kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen, denn ich habe irgendwie die ganze Zeit gearbeitet, bin deswegen halt komplett ohne Krankengeld durchgekommen.
Ich kann dir nur sagen, dass einer meiner Azubis im Endeffekt seit März mittlerweile verschollen ist. Der hat eine Depression und dadurch bedingt war er immer mal hier eine Woche krank geschrieben, dann da, zwischendurch kam er mal ein paar Tage, dann hat er mal wieder eine Woche unentschuldigt gefehlt usw. Jedenfalls bekommt der mittlerweile durchaus Krankengeld, auch wenn er keine durchgehende Krankschreibung hatte. |
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Hallo NicoleZ,
danke für deine Antwort. Respekt, dass du die ganze Zeit weitergearbeitet hast. Das war auch mein Plan. Aber die Chemo haut mich nun doch ganz schön von den Beinen. :-( Inzwischen habe ich nochmal einen Anwalt befragt. Es ist wohl tatsächlich ein Unterschied ob man angestellt oder selbstständig ist. Obwohl man die gleichen Beiträge zahlt, hat man nicht die gleichen "Rechte". Daher gibt es nur Hop oder Top. Also entweder komplett in die Ecke legen und Krankengeld bekommen (was das für die Existenz bedeutet brauche ich wohl nicht weiter auszuführen) oder mit halber Kraft so gut es geht weiterarbeiten und von den Rücklagen leben. Selbst und ständig eben. |
#4
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
...zur Aufklärung:
Die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt nicht die Krankenkasse, sondern der Arbeitgeber. Insofern ist in Eurer Situation die Logik erkennbar: Als Selbständiger übernimmt man ja den Part des Arbeitgebers, erst danach tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. LG, Heino. |
#5
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Pscht, ich schrieb "irgendwie". Bedeutet bei mir konkret, ich war die Zeit im Homeoffice, habe eigentlich nichts gearbeitet, war aber für meine Kollegen erreichbar im Notfall. Und hin und wieder auch mal im Büro, aber ich habe nicht wirklich "durchgearbeitet". Das wäre nicht gegangen. Ich hatte in der Situtation halt in mancherlei Hinsicht Glück, mit dem Job und dem Arbeitgeber.
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#6
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Liebe MeraLuna, ich arbeite im Angestelltenverhältnis und bin somit in der gesetzl. Krankenversicherung. Ich bin zwischen den Chemo Pausen immer mal wieder arbeiten gegangen. War somit nie im Stück krankgeschrieben und habe trotzdem, als ich über die 6 Wochen hinaus war, Krankengeld erhalten. Wenn die Krankschreibung immer aufgrund der selben Krankheit ist, werden die Krankheitstage summiert. So wurde es mir von meinem Steuerberater als auch von der Krankenkasse erklärt. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
lg |
#7
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Entschuldigung - aber das gilt eben nicht für freiberuflich Tätige, da wird nix aufsummiert. Heino* hat das sehr gut erklärt.
(Und das hat auch nicht das Mindeste mit "Rechten" aus den Einzahlungen ins Krankenkassensystem zu tun. Es liegt einzig und allein am fehlenden Arbeitgeber, der weiterbezahlt. Im Übrigen könnte man sich durchaus als Mitglied der Künstlersozialkasse auf eigene Kappe bei der Krankenversicherung so versichern, dass bereits ab dem 15. Tag gezahlt wird.)
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Es grüßt die Hexe. |
#8
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Bei mir besteht auch dieselbe Sachlage. Selbständig, freiwillig bei gesetzlicher Kasse versichert, erst nach 6 Wochen KG und leider auch seit Sept. 2015 Brustkrebsdiagnose. Ist eine totale hirnlose Gesetzgebung. Statt sich in der prekären finanziellen Situation ein Stück weit selber zu helfen, wäre der eine Aspekt. Der andere wäre, dass man ein Stück weit Normalität durch zwischenzeitliches Arbeiten wiedererlangen könnte. Das würde sich auf den Heilverlauf günstig auswirken.
Ist aber nicht so. Leg dich in die Ecke, dann kannst du das bischen Geld kassieren. Als hätten wir nicht schon genug Probleme.... Habe ich die Sachlage aber richtig verstanden, dass bei Selbständigen, die die 6 Wochen nach Krankschreibung NICHT gearbeitet haben und dann KG bekommen und dann aber ein Weile arbeiten und erneut krankgeschrieben werden, die Bezahlung fortgesetzt kriegen? In der Zeit der Arbeit spricht man ja vom "ruhen" des KG und die Zeit wird auf die 78 Wochen angerechnet. Mich interessiert da im Moment, ob das in diesem Fall nicht auf null gedreht wird, also 6 Wochen wieder warten auf KG-Zahlung. Ich warte mit Freude auf Antworten dieser tollen "Spezialisten" hier, die es scheinbar besser blicken als manch KK-Mitarbeiter. Vielen Dank Geändert von northdakota (14.10.2015 um 21:10 Uhr) Grund: weitere Gedanken dazu |
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Ich weiß zwar nicht, ob Du das mit den tollen Spezialisten wirklich ernst gemeint hast - klingt so ironisch, aber gut: Hier zwei Links. Ich bin allerdings echter Laie. Geh mal zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die können Dir weiterhelfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entgel...Krankheitsfall Und § 44 ff SGB V http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html Ich bin nicht selbstständig, habe aber immer zwischendurch gearbeitet. Das war immer ein Kampf, aber es ging. Die Tage wurden aufaddiert. Eine LÜCKENLOSE Krankschreibung (da darf dann auch nicht ein Tag dazwischen sein), ist aber immer einfacher und besser zu regeln. Auch nachher im Krankengeldbezug. Da wird es kompliziert. Mich hat das immer einige Stunden am Schreibtisch gekostet, aber die Arbeit hat mir gut getan. Gruß Panda |
#10
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AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten
Hallo Panda
vielen Dank für deine Mühe. Ich habe das wirklich nicht ironisch gemeint, sondern habe schon viele tolle Anregungen hier im Forum bekommen. Das ist so wichtig, wenn Frau so eine Sch... Krankheit kriegt. Ich werde mich bemühen eindeutiger zu schreiben. Alles Gute! |
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