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#1
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Kann man halbe Erwerbsminderungsrente ablehnen?
Die Krankenkasse zwingt meine Mutter (Krebserkrankung) in die Rente auf Zeit, sonst wird Krankengeld gestrichen!!!
So wie es gerade aussieht, wird ihr halbe Erwerbsminderungsrente für zwei Jahre bewilligt, obwohl sie das gar nicht möchte, da sie ja weniger Geld kriegen würde als bisher! Den Antrag muss sie ja stellen, da sie ja nicht riskieren möchte, dass das Krankengeld gestrichen wird. Meine Frage ist: kann sie Erwerbsminderungsrente nach der Bewilligung ablehnen ohne finanzielle Verluste wie zum Beispiel Krankengeld und einfach ganz normal arbeiten gehen für 8 Stunden wie bisher auch? Wenn ja, wann genau: sofort, nach ein Paar Monaten, Jahren? |
#2
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AW: Kann man halbe Erwerbsminderungsrente ablehnen?
Woher wisst ihr, dass sie weniger Geld als ihren bisherigen Verdienst bekommen würde?
Habt ihr die zu erwartende Rente schon ausrechnen lassen? Nicht vergessen: Allein die Kindererziehungszeiten bringen schon eine Rentenerhöhung und außerdem erfolgt eine Aufrechnung bis zum 60. Lebensjahr. Ich rate, eine Rentenberatungsstelle aufzusuchen (gibt es in jedem größeren Ort) und klären lassen, wie hoch die Rente sein wird. Die Krankenkassen wollen natürlich nicht länger Krankengeld zahlen, wenn ärztlicherseits (wie zum Beispiel einer Reha) festgestellt wurde, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht aufgenommen werden kann. Welche Nachteile eine Rentenablehnung mit sich bringt, kann übrigens auch jeder Sachbearbeiter bei einer Rentenberatungsstelle erklären. Man kann aber auch zur Rente noch dazu verdienen. Die Höhe des Hinzuverdienstest kann man der Rentenbewilligung entnehmen, oder, im Voraus, auch beim Sachbearbeiter erfragen. Alles Gute! |
#3
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AW: Kann man halbe Erwerbsminderungsrente ablehnen?
Liebe Zhenjura,
wie lange ist Deine Mutti schon krankgeschrieben? Die Krankenkassen versuchen oft, Versicherte, die längere Zeit krankgeschrieben sind, in die Rente zu drängen. Leider wird dann damit gedroht, die Krankengeldzahlung einzustellen. Es kann niemand dazu gezwungen werden, Rente zu beantragen, in Deutschland gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente". Erst wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation oder beruflichen Wiedereingliederung ausgeschlossen bzw. gescheitert sind, sollte man an eine Rente denken. Laßt Euch dazu beraten, z.B. vom VDK oder dem Sozialverband Deutschlands, man muss zwar Mitglied sein,die Beiträge sind erschwinglich. Wenn man rechtsschutzversichert ist, dann besteht die Möglichkeit,sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht unterstützen zu lassen. Du schreibst als Heimatort München, dort gibt es sicherlich noch andere Möglichkeiten,sich Hilfe zu holen. Deine Mama hat bestimmt einen schriftlichen Bescheid erhalten, legt dagegen Widerspruch ein und begründet diesen ausführlich. Man hat dafür 4 Wochen Zeit, diese beginnt mit dem Tag, wo man das Schreiben erhalten hat. Besprecht Euch mit den behandelnden Ärzten, denn die Angelegenheit hat eine juristische und medizinische Seite. Die Krankenkassen schreiben die behandelnden Ärzte an und Fragen nach Informationen über den Patienten, dabei geht es auch um die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Man kann in Deutschland insgesamt 78 Wochen Krankengeld beziehen. Die Deutsche Krebshilfe hat einen "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, dort findet Ihr viele weitere Informationen. Bitte holt Euch Hilfe, manchmal geschehen in so einer Situation Fehler, die später nur schwer wieder zu beheben sind! Liebe Grüße an Euch! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (19.04.2012 um 00:07 Uhr) |
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