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#1
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Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Ihr!
Ich habe schon wieder eine Frage, nämlich inwieweit man das Rehaziel mit- bestimmen kann? Stimmt es das sie nur bis 200 km das Ziel aussuchen? Kann man da gar nichts machen? Meine "Wunschkliniken" wären alle 300 km bis noch mehr entfernt! Liebe Grüße Sonnenfrosch |
#2
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
ich würde es auf jeden Fall probieren. Ich habe auch meine Wunschklinik bekommen und diese war 900 km weit weg! Viel Erfolg Sabine |
#3
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Schwarzwaldsabine!
Danke das ist ja super! Darf ich Dich fragen wie Du das geschafft hast und wo Du warst! Lieben Gruß Sonnenfrosch |
#4
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
ich war Anfang des Jahres in der Tumorbiologie in Freiburg und weiter weg von meinem Wohnort ging es nicht (ca. 800 km). Ich hatte die Klinik gleich bei der Beantragung bei der BfA als Wunschklinik angegeben und das war überhaupt kein Problem. Das einzige, was passieren kann, ist, dass sie nur die Fahrtkosten für ca. 200 km bezahlen wollen. Wenn du den Rest selbst trägst, gibt es eigentlich kein Problem. Ich glaube aber auch, dass sie bei 300 km noch keine Probleme machen. Wichtig ist, dass du dich gleich dahinter klemmst und Druck machst. Gruß Christian |
#5
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
ich habe beim Antrag für meine 2. Reha einfach einen netten Brief mit meinem KLinikwunsch dazu gelegt. Begründet habe ich das mit den jeweiligen Indikationen. Bei meiner 3. Reha dito, dann aber mit der Begründung, dass die 2. Reha sehr erfolgreich in dieser Klinik war. Ich war in Ückeritz auf der Insel Usedom. Liebe Grüße Sabine |
#6
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Sonnenfrosch,
wenn Deine Rehaklinik nur im Umkreis von 200 km liegen darf, dann handelt es sich im FAlle Deiner Maßnahme höchstwahrscheinlich um eine Anschlußheilbehandlung (AHB). Denn diese Eilmaßnahmen dürfen nur innerhalb eines kleineren Radius belegt werden. Du könnstest einen entfernteren Klinikwunsch äußern, wenn Du einen regulären Rehaantrag stellts und von dem AHB-Verfahren abstand nimmst. Gruß birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#7
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AW: Mitbestimmung des Rehazieles!
Hallo Birgit, wieso wirklich lesen ? Ich habe eben Reha geschrieben, weil es sih hierbei um eine Reha handelt!! Von AHB war bei mir ja nicht die Rede.
Schönen Tag Olicat |
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