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#1
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Wer kann mir weiterhelfen,
ich habe folgende Fragen an Euch. Hatte am Montag meine letzte Chemo, und habe die letzte bis jetzt gut vertragen. (Hoffe es kommt nichts mehr nach) Ab 9. Januar habe ich 33 Bestrahlungen die bis zum 22. Februar 06 andauern. Wann muss oder sollte man die AHB frühestens oder spätestens beantragen, und wie lange dauert es in etwa, bis man diese genehmigt wird. Wer kann mir dazu etwas sagen. Vielen Dank für Eure Rückantworten Liebe Grüße Irene |
#2
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Hallo Irene,
ich habe seinerzeit die AHB schon nach der OP beantragt. Die Chemo hatte ich vor der OP, dann kam noch die Bestrahlung. An deiner Stelle würde ich sie jetzt auch schon einmal beantragen. Habe schon feststellen müssen das es recht lange dauert bis eine Genehmigung durch war und knubbelte es sich zum Schluss. Bis zur Bewilligung dauerte es bei mir ca. 6 Wochen. Das hängt aber auch damit zusammen wie schnell die Ärzte und Kliniken die Berichte schicken. Kann dir also nur raten jetzt schon die AHB zu beantragen. Liebe Grüße holyisland |
#3
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Hallo Irene
![]() der Antrag zur AHB wurde ca. Mitte der Bestrahlungen von mir bei der Strahlenklinik- Sozialberatung - auf Anraten der Strahlenärztin gestellt - die Genehmigung war innerhalb von 2 Wochen da - ging mir eigentlich ein wenig zu schnell. Liebe Grüsse und weiterhin alles Gute Heidrun |
#4
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Hallo Heidrun,
meine Antrag wurde auch sofort nach der Op von der Sozialarbeiterin der Klinik ausgefüllt. Als ich dann kurz vor Ende der Bestrahlungen war, wurde der Antrag abgeschickt. Ca. 2-3 Wochen später hatte ich dann auch schon meinen Bescheid. Grüsse Rubbelmaus |
#5
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Hallo Irene,
besser gleich die AHB beantragen und die Klinik, in die Du gerne möchtest, gleich mit angeben, denn wenn sie Dich irgendwo hinschicken möchten, das Dir absolut nicht zusagt, dann läßt sich das noch rechtzeitig regeln durch den Sozialdienst im KH. Alles Gute für die Strahlenbehandlung im neuen Jahr, aber erst mal wünsche ich Dir ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest und auf ein gesünderes Neues Jahr!!! Liebe Grüße von Leni |
#6
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Hallo Irene,
ich schließe mich meiner Vorschreiberin an, am besten so bald wie möglich, weil Du sonst u.U. Deinen Anspruch verwirkst. "Onkologische Anschlussrehabilitation (AHB) und Heilverfahren (Reha) Eine AHB-Maßnahme zur onkologischen Rehabilitation (Nachsorgereha) wird üblicherweise bis zum Ablauf eines Jahres nach der beendeten Primärbehandlung (Operation, Chemo- und/oder Strahlentherapie) erbracht. Darüber hinaus kann im Einzelfall spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren eine weitere Rehamaßnahme erfolgen. Andere erhalten bei dringendem Bedarf sofort eine Anschlussrehabilitation (auch Anschlussheilbehandlung/AHB oder Anschlussheilverfahren/AHV genannt)." http://www.paracelsus-kliniken.de/de...eha/print.html Lieben Gruß Paloma |
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