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Kosten nach dem Tod
Hallo, dieses Forum mit euren Antworten hat mir schon viel geholfen und ich hoffe es hat jemand Erfahrung mit meiner folgenden Frage.
Meine Mama ist am 23.04.07 an Lungenkrebs gestorben. Nun kommen Rechnungen wie z.b. eine Zuzahlung zur Chemo obwohl meine Mama Zuzahlungs befreit war. Dies wurde aber vom Krankenhaus scheinbar nicht an die Apotheke weiter geleitert und die Apotheke stellt nun eine Rechnung über den Betrag der Zuzahlung. Muss ich das bezahlen? Liebe Grüsse Dani |
#2
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AW: Kosten nach dem Tod
wenn sie befreit war, gibts doch sicher einen dazugehörigen Ausweis. könnt ihr den nicht nachreichen, dann sollte sich das erledigt haben!
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#3
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AW: Kosten nach dem Tod
Hallo, ja den Ausweis gab es und er war auch im Krankenhaus kopiert wurden. Nun ist er aber schon zurück an die Krankenkasse gegangen und die stellen sich total quer. Die sagen die Krankenkasse kann das Geld nicht an die Apotheke zahlen. Die sagen ich solle bezahlen und bekomme es dann wieder. Aber das Geld wird dann auf das Konto meiner Ma zurück gezahlt und da komm ich nur mit Erbschein ran und teile mir dann alles mit meinem Bruder, der noch zur Schule geht. Witzig oder, zahle voll und bekomme die Hälfte zurück
Dani |
#4
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AW: Kosten nach dem Tod
Hallo,
meinst Du nicht, Du kannst das mit Deinem Bruder klären? Ich konnte alle Kosten, die Rechnungen und Beerdigung meiner Mama betrafen, über ihr Konto abwickeln. Oder lass Dir die Apothekenrechnung geben und die Kopie zur Kasse, die überweist Dir das Geld, mit dem Du dann bezahlst. Vorher hast Du es eben nicht. Da gibt es doch sicher eine Lösung. lg Juliane |
#5
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AW: Kosten nach dem Tod
Hallo danke für die Antworten. Ja habe mit meinem Bruder gerdet und er meint es geht klar. Aber ich habe das Glück mich mit meinem Bruder super zu verstehen aber was ist bei Hinterbliebenen die sich nicht gut verstehen, wo es Streit gibt??!! Es kann doch nicht sein, das einer die ausstehenden Rechnungen bezahlt und die anderen dann die hälfte davon bekommen???? Und über das Konto meiner Ma kann ich es nicht abbuchen, denn da ist kein Geld mehr drauf, sie hatte nie viel.
Danke nochmal. LG Dani |
#6
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AW: Kosten nach dem Tod
Hallo Hasi2002,
nein, so ist das nicht ganz. Zivilrechtlich hat der Vollzahlende Anspruch gegenüber dem Nichtzahler in Höhe seines Erbanteils. Also zum Beispiel zwei Kinder sind da, einer muss 100% der Rechnung zahlen. Aber er kann 50% der Kosten von seinem Geschwisterteil fordern. Wenn sich die zwei nicht verstehen, dann geht das leider nur über die zivilrechtliche Einklagung. Dann wird beispielsweise der Erbanteil um diesen Betrag bei dem anderen gekürzt und der Zahlende erhält diesen zusätzlich ausgezahlt. Viele Grüße J.F. |
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