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#1
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Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?
Hallo,
es geht hier nicht um mich sondern um meinen Verlobten. Er hatte vor 6 Wochen einen Arbeitsunfall, die Schulter war ausgerenkt und ein Band angerissen. Nun zahlt nach 6 Wochen ja der Arbeitgeber nicht mehr, weil die 6 Wochen um sind. Mein Verlobter ist aber immer noch nicht arbeitsfähig. Bekommt er jetzt nach den 6 Wochen trotzdem 100% Lohn, aber eben von der Krankenkasse, oder bekommt er wie ich nur 70%, aber bei ihm war es ja ein Arbeitsunfall? Liebe Grüße Sandy |
#2
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AW: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?
Hallo Sandy,
ich kopiere Dir mal folgendes ein: Verletztengeld Verletztengeld ist das "Krankengeld der Berufsgenossenschaft". Es wird meistens von den Krankenkassen im Auftrag der Berufsgenossenschaft an den Verletzten ausbezahlt, solange unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt worden ist. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt. Von dem Verletztengeld muss der Empfänger den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt die BG. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt die BG komplett. Das Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, spätestens jedoch mit dem 546. Tag (= längstens 78 Wochen). Nähere Einzelheiten: Voraussetzungen für das Verletztengeld: § 45 SGB VII Beginn und Ende des Verletztengeldes: § 46 SGB VII Höhe des Verletztengeldes: § 47 SGB VII Verletztengeld bei Wiedererkrankung: § 48 SGB VII Quelle: http://www.bgbau.de/d/pages/wir/unfall/verlgeld.html
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#3
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AW: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?
Hallo Sandy,
weißt Du, ob der Arbeitgeber eine Unfallmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft gemacht hat? Ist die Verletzung als Betriebsunfall anerkannt? Wenn das alles gegeben ist, hat Dein Verlobter (fast) keine Einbußen zu befürchten. Alles Gute für Euch Wolfgang
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