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  #1  
Alt 21.02.2010, 08:24
netteluna netteluna ist offline
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Standard AHB Absage

Guten Morgen ,

wie sicher hier schon einige festgestellt haben, bin ich hier ehr stille Mitleserin, aber nun laufe ich hier echt gegen die Wand und muss euch mal fragen, vieleicht weiss da ja jemand Bescheid.

Habe meine Chemo hinter mir und auch 30 Bestrahlungen. Ich sollte dann die AHB beantragen, was ich am 20 Januar auch tat. Weil ich aber bis Freitag noch nichts wusste habe ich bei der RV Berlin Brandenburg angerufen und nachgefragt ob der Antrag mit dem Wunsch nach Insel Föhr,Wyk denn überhaupt eingegangen ist, weil alle die ich kenne, haben schon ihre Termine ,wann sie fahren oder sind teils schon in der AHB.
Die Dame am Telefon sagte mir das der Antrag am 03.02. eingegangen sei und noch in bearbeitung bei der ärztlichen Überprüfung sei und ich sicher in den näcsten Tagen Bescheid bekommen würde.
Freitag Also Vorgestern war der 19.02. , gestern war der 20.02. da hatte ich Post von der RV mit der Mitteilung das dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, nicht genehmigt werden kann ,also abgelehnt????? laut § sowieso. aber am Freitag sagten sie mir am Telefon, das es noch in Bearbeitung ist und gestern kam schon Post mit der Ablehnung ,die am 18 !! .02. geschrieben wurde, warum sagte dann aber am Freitag die nette Dame am Telefon was anderes? Hat sie sich nicht getraut , zu sagen das es abgelehnt wurde????

Jetzt geh ich hier völlig auf dem Zahnfleisch, warum das so ist, hatte von euch schon mal jemand eine Ablehnung?? Ist das denn möglich? Ich verstehe hier garnichts mehr, hatte vor 2 Wochen noch eine Op ,wieder mal am Ohr, denn das sollte schon im Juli gemacht werden,weil ich da auch noch eine Knochenvereiterung habe, konnte aber nicht geacht werden,weil der Brustkrebs schneller war und die Chemo . Ich fühle mich wie der letzte Schiss und nun noch das die die AHB ablehnen. grrrr...Ich habe noch nie von der Rentenversicherung was in Anspruch genommen . Selbst die Kur, die sie mir wegen Stess ect, nach Bad Schmallenberg genehmigt hatten konnte ich ja nicht machen wegen dem Brustkrebs, darum verstehe ich es überhaupt nicht das nach BK keine Kur genehmigt wird? Ich dachte immer , wer Krebs hat , fährt automatisch ,wenn er denn mag.


Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus und kann mir weiter helfen, was ich denn tun kann.

liebe Grüsse Biggi
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  #2  
Alt 21.02.2010, 08:49
holyisland holyisland ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo biggi,

dir steht eine AHB zu, also sofort an den PC und einen Einspruch formulieren. Und wenn es geht den VdK einschalten. Ich weiß nicht was sich die Sachbearbeiter dabei gedacht haben als sie den Antrag abgelehnt haben. Auf jeden Fall solltest du auch nochmals deinen Arzt aufsuchen und mit ihm die ganze Sache besprechen.

Liebe Grüße
holyisland
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  #3  
Alt 21.02.2010, 09:39
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Netteluna!

Zitat:
Zitat von netteluna Beitrag anzeigen
laut § sowieso.
Wenn Du mal die Vorschrift, die man in Deinem Ablehnungsbescheid bei der Begründung genannt hat, genau zitieren würdest, könnten wir vielleicht nachvollziehen, was da abgelaufen ist und warum Du eine Ablehnung bekommen hast (evtl. Fristablauf, verspäteter Antrag o.ä.?).

Deine Angabe "§ sowieso" läßt leider nicht erkennen, was da passiert sein könnte und was man dann also gezielt dagegen unternehmen könnte.

Außerdem könnte es für Dich vielleicht auch ganz hilfreich sein, Deine Frage (auch?) im Form "Allgemeine Fragen" entweder unter "Nachsorge/Rehabilitation" oder "Rechtliches, Finanzielles" einzustellen, weil Du da viel mehr User, die sich damit vielleicht auskennen und Dir weiterhelfen könnten - nicht nur Brustkrebsfrauen - erreichst.

Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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  #4  
Alt 21.02.2010, 12:18
Bücherlilli Bücherlilli ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Biggi,

es ist schon eine ganz miese Situation - wenn es einem so schlecht geht und man sich dann noch mit Sozialrecht auseinandersetzen soll. Aber Czilly hat Recht - ohne dass du schreibst, aufgrund welchen § die AHB abgelehnt wurde, kann man gar nichts sagen. Es gibt so viele Möglichkeiten, die gar nichts mit bösem Willen zu tun haben müssen.
Das mit dem Datum und der Telefonauskunft kann ich dir immerhin aufklären: die Rentenversicherung ist eine riesen Einrichtung, da überschneiden sich Schreiben und Postlauf gerne.

Ansonsten: nicht nur der VdK hilft, für Gewerkschaftsmitglieder ist an sich kostenloser Sozialrechtsschutz auch mit dabei. Es geht auch, dass du dich an deine örtliche Rentenberatungsstelle wendest und dir den Bescheid erklären lässt. Dort kannst du auch einen Widerspruch zu Protokoll geben! Dann entfällt das selber schreiben am PC.

Alles Gute! Elisabeth
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  #5  
Alt 21.02.2010, 14:49
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Biggi,
es fällt mir sehr schwer, mir vorzustellen, dass eine AHB einfach mit Bezug auf §schießmichtot abgelehnt wird.
Schon um unnötig viele Nachfragen zu vermeiden, wird bei jeder Ablehnung ein Grund angegeben.
Ich kenne das von meiner Krankenkasse: Ablehnung, Paragraph und kurze Begründung.

Gesetzbücher sind keine Geheimdokumente. Wenn Du in Deiner Suchmaschine den Paragraphen und das Gesetzbuch eingibst, dann kannst Du in aller Ruhe den Text lesen.

Lieber Gruß
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  #6  
Alt 21.02.2010, 19:23
netteluna netteluna ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Also in dem Schreiben steht:


Sehr geehrte Frau Paltidis,
Ihrem Antrag vom 03.02.2010 auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB VI )sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,wenn

1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher ,geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist

und

2) voraussichtlich

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine
Minderung der Erwerbstätigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,

oder

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann


Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt.


Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erheben.

Den Widerspruch richten Sie bitte an die folgende Adresse...

blabla blabla..




Das hab ich eben nach Bad Saarow in die Klinik zu meinem Arzt gefaxt, den werde ich morgen früh anrufen und fragen ,was denn da genau passiert ist , das kann sich doch sicher nur um ein Irrtum handeln, hoffe ich...

Ich sage ja garnicht ,das ich unbedingt an die See oder Meer muss, aber ich habe mir die Sonneneck Klinik in Wyk ausgekuckt, weil sie die Onkologische und HNO Abteilung in einer Klink ist und für mich ideal, zumal ich ja am
8.Februar hinterm Ohr nochmals operiert werden musste, da es ja eigentlich imJuli 09 schon passieren sollte , aber die Chemo und der BK schneller waren, ich das jetzt schnell nach der Bestrahlung gleichhabe machen lassen um dann fertig zur AHB fahren kann, ja meine Behandlungen auch Nachsorge vom Ohr bin ich seid Donnerstag alles durch und nu sowas...grrrrr...naja mal shen ,was Bad Saarow morgen sagt und ich rufe gleich noch mal bei RV auch an...mal sehen was die alle sagen.

Euch lieben Dank für eure Antworten.
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  #7  
Alt 21.02.2010, 19:49
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Liebe Birgit,
Du bringst mich völlig durcheinander.
Die AHB, von der Du schreibst, dass Du sie beantragt hast, beginnt im Regelfall gleich nach den Therapien.
Du hast bei deiner Vorstellung berichtet, dass Deine Chemo am 15. Juli 2009 begonnen haben. Damit dürftest du doch schon etwas länger fertig sein.
Hast Du nun eine Anschlussheilbehandlung beantragt oder eine Reha?

Und welche der angegebenen Pukte bei der Ablehnung treffen denn nicht auf Dich zu?
Wir kennen Dich doch nicht und wissen zu wenig über Deinen Verlauf um überhaupt etwas beurteilen zu können.
Möchtest Du nicht lieber abwarten, bis der Leistungsträger und/oder der Arzt sich geäußert haben?

Lieber Gruß
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  #8  
Alt 21.02.2010, 20:37
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Wenn es eine neoadjuvante Chemo war, ist alles noch fristgerecht. Ich begann meine Chemo Ende April und fuhr Weihnachten zur AHB.
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  #9  
Alt 21.02.2010, 19:47
Bücherlilli Bücherlilli ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Biggi,

diese allgemeine Ablehnungsbegründung hilft nicht wirklich weiter, um die Ablehnung zu verstehen. Es geht bei dir wohl aufgrund der Zeitläufe nicht um eine AHB, sondern um eine Reha. Möglicherweise meinen die begutachtenden Rentenärzte, dass angesichts der Ohr-Problematik eine Reha (derzeit) keinen Sinn macht wegen fehlender Rehaverfassung. Oder sie wollen den Reha-Antrag mittelfristig in eine Rente umdeuten (dann fehlt nämlich die in §10 geforderte Gesundheitsverbesserung für den Arbeitsplatz). Aber das ist alles Spekulation, steht ja nicht genau drin.

Vorschlag: sprich mit deinem Arzt/deiner Ärztin, was er/sie dazu meint und wenn er/sie der Meinung ist, dass du rehafähig bist und eine Reha für dich vorteilhaft wäre, dann lege in der Monatsfrist Widerspruch ein (schriftlich mit bzw. bei der Rentenversicherung vor Ort zu Protokoll geben) und verweise auf die Arztmeinung. Kosten entstehen keine, du musst dich sprachlich auch nicht verausgaben. Es reicht, im Widerspruch deine Versicherungsnummer zu schreiben, den Bezug auf den Bescheid und die Tatsache, dass du Widerspruch einlegst weil die Reha für die Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit von Nöten ist. Wenn möglich, Dreizeiler von Arzt/Ärztin beilegen.

Ich drück dir die Daumen! Elisabeth
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