#1
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Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, ob eine Stanzbiopsie zur Abklärung eines Befundes gesetzlich vorgeschrieben ist oder kann man eine rechtlich auch eine PE durchführen ohne auf die Möglichkeit einer Stanzbiopsie hinzuweisen? Danke für jede Antwort. Liebe Grüße - Maria Helga |
#2
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Ich glaube, du musst genauer erklären, worauf du hinaus willst.
PE = Gewebeprobe nehme ich an. Wie wurde/würde die gemacht? Vakuumbiopsie oder OP oder? Was meinst du mit "gesetzlich vorgeschrieben"? Ich gebe zu, ich verstehe nicht, was du genau meinst. |
#3
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Maira Helga,
so ganz verstehe ich deine Frage auch nicht. Was meinst du mit PE? Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Diagnostik im allgemeinen oder zur Biopsie oder irgendwelchen Therapien im besonderen. Eine Biopsie ist ein Eingriff in den Körper und dem mußt du zustimmen, der wird nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genausowenig wie dir vorgeschrieben werden kann welche Therapien du machen musst. Es gibt aber gewisse Leitlinien hinsichtlich der Diagnostik und auch der Therapierichtlinien, die aber im Individualfall abgewandelt werden können. Ich hatte auch keine Biopsie weil die Mammographie und Sonographie eindeutig waren. Freundlicher Gruß
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#4
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo,
ich bin im Januar operiert worden. Es sollte eine Probe entnommen werden. Während der Vorgespräche wurde das Wort Stanzbiopsie mit keinem Wort erwähnt. Ich habe auch nicht danach gefragt. Nach der PE (Operation), die schließlich eine TE war, bekam ich eine schwere Mastopathie mit anschließender Nekrosenbildung, die zur Amputation führte. Das zu meiner Vorgeschichte. Mein Arzt meinte, dass das Risiko bei einer Stanzbiopsie wesentlich minimal gewesen wäre. Daher meine Frage ob sich jemand auskennt. Ich glaube, ein ärztliches Gutachten wäre hier angebracht. Viele Grüße |
#5
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo Mariahelga,
das ist natürlich unglaublich,dass dieser Vorgang zur Amputation führte. Aber: wir wissen ja nichts über die bildgebenden Befunde,also warum entschieden wurde,eine PE zu machen etc.-somit können wir Dir auch keine Auskünfte geben,ob das nun richtig oder falsch oder gar gesetzlich falsch war. Die Begriffe,die Du verwendest,PE und TE,mit denen wird hier kaum jemand was anfangen können. PE ist meiner Meinung nach ein Biopsat?Und TE habe ich noch nie gehört... Bitte die Begriffe ausschreiben bzw.erklären,ebenso wie die Hintergründe Deiner Frage.Das sind einfach zu wenig Infos. Liebe Grüße,Jule |
#6
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Meine Vermutung, vielleicht kannst du das bestätigen:
PE= Probeexzision TE= Tumorexzision Wenn wir helfen sollen, müsstest du wirklich genauer die gemachten (Vor-)Untersuchungen und Befund(e) darlegen. |
#7
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Zitat:
Auch bei der OP zur Tumorentfernung wird eine Gewebeprobe entnommen und noch während der laufenden OP untersucht. Dass Mastopathie durch eine OP oder Biopsie entstehen soll ist mir tatsächlich neu. Normalerweise ist das wohl eher veranlagungsbedingt und wird durch die Einwirkung der weiblichen Hormone (Östrogen) in der Intensität beeinflusst. Die Sache mit der Nekrose leuchtet mir da schon eher ein. Wie auch immer, eine Stanzbiopsie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben gehört aber zu den Standarduntersuchungen im Rahmen der Tumordiagnostik. Warum die bei dir nicht in der Form durchgeführt wurde sondern eine operative Probenentnahme (PE) solltest du deinen Arzt fragen. Vielleicht kam das aufgrund der Lage des Tumor und bereits vorhandener Mastopathie nicht in Frage? Und für welche Art von OP hattest du denn deine Einwilligung gegeben? Bist du in einem zertifizierten Brustzentrum in Behandlung? Freundliche Grüße
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#8
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Liebe Birgit,
ich hatte eine Mastitis(eine Brustentzündung) aufgrund Krankenhauskeime. Diese wäre sicherlich nicht entstanden, wenn ich ambulant eine Stanzbiopsie hätte durchführen lassen. Auch stand vor der OP fest, dass ich kein bösartigen Befall hatte, sondern lediglich eine eingezogene Brustwarze durch einen verklebten Milchgang. Ich habe der PE Probeentnahme) zugestimmt, nicht aber einer TE (Tumorentnahme), da gar kein Tumor vorlag. Deshalb würde ich gerne näheres wissen.Durch die Mastitis entstand eine Fettgewebsnekrose, die zur Amputation führte. Danke für die Mühe. Liebe Grüße Mariahelga |
#9
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Wie kann denn eine Tumorentnahme erfolgen, wenn es keinen Tumor gibt |
#10
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Zitat:
Infektionen kann man sich leider überall holen.Und jeder Keim ist auch ein Krankenhauskeim. Oder hattest Du einen MRSA ?Das ist der Krankenhauskeim-alle anderen kommen überall vor(selbst der MRSA) Aber heißt das jetzt,Dir wurde eine Brust ohne Tumorbefall entfernt LG,Jule |
#11
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Zitat:
Und wie Jule bereits erwähnt kann man sich Keime überall holen, also auch bei einer Stanzbiopsie. Allerdings frage ich mich auch, wieso eine TE - Tumorentnahme erfolgte wenn gar kein Tumor vorlag. Oder wurde während der PE-Probeentnahme ein Tumor diagnostiziert, der dann gleich mit entfernt werden sollte? Dann sollte man dich allerdings darüber im Vorwege über diese Möglichkeit aufgeklärt haben und du einer entsprechenden Erweiterung der OP von der PE zur TE zugestimmt haben. Ich wurde damals im OP-Vorgespräch jedenfalls darüber aufgeklärt, dass eine brusterhaltende OP grenzwertig ist und habe dann auch einer Amputation während derselben OP im Vorwege zugestimmt (ist dann ja auch so gekommen). Wie auch immer, du solltest das dringend mit den Ärzten klären, wieso keine ambulante Stanzbiopsie in Erwägung gezogen wurde. Dafür gibt es vielleicht einen wichtigen Grund über den wir nur spekulieren können. Aber das hilft dir auch nicht weiter. Wurde bei dir denn nun Brustkrebs diagnostiziert? Freundlicher Gruß
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
#12
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Hallo,
ich habe mich entschieden einen Gutachter aufzusuchen. Die Ärztekammer hat ihn mir empfohlen. Ich werde Euch berichten wie seine Beurteilung ausfällt. Ich habe meine Brust durch einen unsauberen Eingriff verloren mit einer anschließenden MRSA-Infektion. Eine Fettgewebsnekrose entsteht nur durch ein unsauberes OP-Feld. Ein trockenes OP-Feld macht diese Probleme nicht. Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten. Mariahelga |
#13
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
Liebe Gilda,
das hat mich auch stutzig gemacht als ich den Befund vom Krankenhaus erhielt. Viele Grüße Mariahelga |
#14
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AW: Stanzbiopsie gesetzlich vorgeschrieben?
MRSA-ja,das ist tatsächlich ein Krankenhauskeim,der hauptsächlich durch das Krankenhauspersonal übertragen wird.Ich habe täglich beruflich mit ihm zu tun.
Das tut mir sehr leid für dich und ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Vorgehen. LG,Jule |
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