#1
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Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Hallo, ich beziehe seit ca. 2007 Grundsicherung. Ich wollte mal nachfragen ob, und wenn ja, wann, eine Überprüng der gesundheiltichen Situation erfolgt. Ich hatte da irgendwie alle 5 Jahre im Kopf.
Viele Grüße und schon einmal vielen Dank! |
#2
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AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Hallo Markus Taprogge,
Du beziehst Grundsicherung bei Erwerbsminderung ?? Es liegt eine Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung vor und die lautet ?? Eine Überprüng der gesundheiltichen Situation nach einer Frist von 5 Jahren,durch welchen Leistungsträger auch immer,ist mir nicht bekannt. Gruss axellino |
#3
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AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Hallo Axellino, vielen Dank für deine Antwort.
Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Von der Rentenkasse kam, glaub ich zumindest, gar nix. |
#4
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AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Hallo Markus,
vielleicht ist mir ja etwas entgangen, aber dass ein Sozialamt eine Überprüfung deiner gesundheitlichen Verfassung veranlassen kann, wäre mir neu. Dieses Amt zahlt die Grundsicherung doch nur, wenn jemand nachgewiesenermaßen (durch die Rentenversicherung) unbefristete EM- oder Altersrente bezieht. Bei noch relativ jungen EM-Rentenbeziehern ist es in meiner Selbsthilfegruppe allerdings schon vorgekommen, dass die Rentenversicherung eine erneute Überprüfung veranlasst hat. Die Rentenversicherung... nicht das Sozialamt wegen Grundsicherungszahlung. Schönen dritten Advent! Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann Geändert von Norma (13.12.2014 um 18:47 Uhr) Grund: RS-Fehler |
#5
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AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Es muss eine Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit durch die Rentenversicherung vorliegen,ansonsten würdest Du keine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten.Diese Feststellung ist für das Sozialamt bindend und auch nur die Rentenversicherung könnte diese Feststellung bei einer evtl. erneuten Überprüfung deiner Erwerbsfähigkeit wieder kippen,ob und wann so eine Überprüfung stattfindet,kann man nicht vorraus sagen,starre Fristen gibt es dafür aufrjedenfall nicht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor. Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und 1.die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (65 Jahre plus x Monate) oder 2.das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung kann grundsätzlich nur der Rentenversicherungsträger treffen, die für den Leistungsträger (Träger der Sozialhilfe) bindend ist. |
#6
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AW: Grundischerung: Überprüfung der Krankheit?
Vielen Dank!
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grundsicherung, soziales |
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