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ablehnung einer versicherungsleistung
hallo, mein mann ist dieses jahr leider an bauchspeicheldrüsenkrebs verstorben. inzwischen habe ich ein problem mit der versicherung. wir hatten einen autokredit von 1999 und mein mann hatte darauf eine restschuldlebensversicherung, d.h. die bei seinem tod die restl. summe bezahlt.heute habe ich nun bescheid bekommen, dass sie es nach einem bestimmten punkt ablehnt.ich muss dazu sagen, dass mein mann 1 mal eine entziehungskur wegen alkohol hatte aber bis 2000 nicht mehr getrunken.das waren 15 jahre.von 2001 bis 2002 hatte er wieder getrunken, aber alleine wieer aufgehört.als wir damals den autokredit bekommen haben wurde auch gar keine gesundheitsfragen gestellt.die versicherung gehörte gleich damit zu.den krebs hat er seit letztes jahr im mai.jetzt verweist die versicherung in den bestimmungen auf den punkt, wo sie nicht zahlen und da steht alkoholismus.aber andere die nicht getrunken haben, können doch auch diesen krebs kriegen.ausserdem hat er ja die letzten jahre nicht mehr getrunken.mich macht das alles ganz schön fertig, da ich selbst auch an krebs erkrankt bin. wer hat ähnliche erfahrungen oder kann mir irgendeinen rat geben? viele grüsse petra
Geändert von petra9 (11.02.2006 um 14:22 Uhr) Grund: schreibfehler |
#2
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AW: ablehnung einer versicherungsleistung
Hallo Petra,
ich vermute, dass es in der Restschuldversicherung eine Klausel gibt, nach der bei Alkoholismus keine Zahlung erfolgt. Woher weiß denn eigentlich die Versicherung, dass dein Mann Alkoholiker gewesen ist? Du schreibst doch, dass beim Autokauf keine Gesundheitsfragen gestellt wurden? Wenn allerdings der Arzt deines Mannes diese Auskunft nach seinem Tode gegeben haben sollte, wirds schwer... Ausschlaggebend ist nämlich, was der Arzt an Diagnosen angibt. Das heißt, wenn er angibt: Bauchspeichdrüsenkrebs ist die Todesursache und Alkoholismus ist eine Nebendiagnose....dann wäre die Versicherung im Recht. Schau doch mal in das Kleingedruckte der Versicherungspolice.... Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu konsultieren. Wenn du kein Geld hast, um ihn bezahlen zu können, dann stelle bei ihm einen Antrag auf "Armenrecht" (hieß früher so), heißt heute aber anders. Tut mir leid, dass du dich nun auch noch mit solchen Sachen belasten musst. Als ob man nicht schon genug um die Ohren hätte. :-( Alles Gute! Norma |
#3
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AW: ablehnung einer versicherungsleistung
sicher wieder so ein bluff
bei diesen versicherungen geht es lediglich um plötzliche ereignisse wie tod oder arbeitslosigkeit, die man abfedern will der kunde zahlt schließlich hierfür, petra9 laß dich nicht beeindrucken, da gibt es keine ausschlußklauseln, anders als bei lebensversicherungen, berufsunfähigkeit und so weiter versicherung muß und wird einspringen ohne wenn und aber der rest ist reine spekulation fernab der realität good luck |
#4
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AW: ablehnung einer versicherungsleistung
hallo,
leider kann ich zur sache nichts beisteuern, nur soviel, was norma meint wenn jemand nicht zahlen kann, das heißt dann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen gruß clara |
#5
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AW: ablehnung einer versicherungsleistung
hallo, wollte nur noch einmal schreiben, dass heute ein bescheid von der versicherung kam, dass sie doch zahlen. eine bekannte, die sich in rechtlichen sachen sehr gut auskennt hatte an die versicherung noch einmal einen brief geschrieben und dies war nun die antwort.ich habe mich natürlich sehr darüber gefreut.aber auch geärgert, da die versicherung es ja erst versucht hat nicht zu zahlen. grüsse an alle von petra
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#6
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AW: ablehnung einer versicherungsleistung
Hallo Petra,
das freut mich jetzt aber! Eine Sorge weniger, die du hast...es bleiben ja leider immer noch genug übrig. Aber DIESE Sorge bist du los! Glückwunsch! Alles Liebe Norma |
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