#1
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Verlängerung Behindertenausweis
Hallo zusammen
ich habe kein pssendes Thema gefunden und eöffne ein neues. Mein Behindertenausweis läuft im Mai aus. Ich bekam im dezember Post dass ich bis märz, wenn neue Befunde etc. vorliegen diese einreichen soll. Da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat; ich insbesondere Gehprobleme bekommen habe, habe ich Ende Februar einen Änderungsantrag gestellt. Beim Nachfragen letzte Woche beim Versorgungsamt, hieß es der Bericht von meinem Hausarzt sei doch nicht da. Und der hat Urlaub. Zeitgleich kam ein Brief von meinem Arbeitgeber ( ich bin ausgesteuert und warte euf die EM rente), mit der Bitte den Ausweis zu verlängern, da er Ende Mai ausläuft. Was tun, wenn der neue Ausweis nicht vor Ablauf fertig ist?? Kann man ihn dann provisorisch um einen Monat verlängern? Weil ich habe große Angst, wenn ich ohne anerkannte Schwerbehinderung bin, weil ich bin dann ja nicht mehr im gesonderten Kündigungsschutz. Für Tipps bin ich dankbar Barbara |
#2
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AW: Verlängerung Behindertenausweis
Normal bekommst Du dann eine vorläufige Verlängerung..... ich hab z.B. Widerspruch auf die beabsichtigte Kürzung beim Ablauf der 5 Jahre eingelegt, da hat man mir mal den Ausweis um 6 Monate verlängert, damit mir kein Nachteil entsteht...ich würd da halt vorsichtshalber anrufen, da läßt sich das meiste klären..
LG Waltraud
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Was mich nicht umbringt, macht mich stark |
#3
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AW: Verlängerung Behindertenausweis
Hallo Waltraud
danke für deine Antwort Habe heute mit dem Versorgunsamt telefoniert, ich bekomme die Verlängerung so lange das Verfahren läuft. Somit ist mir ein großer Stein vom herzen gefallen Barbara |
#4
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AW: Verlängerung Behindertenausweis
...was mich gewundert hat : ich habe meinen Ende März auslaufenden Ausweis Anfang März ans Versorgungsamt eingeschickt, und hab ihn zwei Wochen später wieder zurückerhalten mit dem Stempel : "unbefristet verlängert ", ohne dass ich irgendwelche Befundberichte mitgeschickt habe. Das dies Möglich ist war mir neu...
Gruß Thomas |
#5
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AW: Verlängerung Behindertenausweis
Hallo Thomas,
Der Ausweis selbst ist nur für aussen bestimmt, er wird nur auf eine begrenzte Zeit ausgestellt und kann ohne weitere Umstände verlängert werden, je nach Alter irgendwann auch unbegrenzt (wg. Lichtbild z.B.) Ausschlaggebend ist der Inhalt des Bewilligungsbescheides. Rechtlich - für den Kündigungsschutz etc. - gibt es eine Schutzfrist von 3 Monaten nach Wirksamkeit eines ablehnenden Bescheides, also Bescheid + Widerspruchsfrist + 3 Monate. LG Hanne |
#6
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AW: Verlängerung Behindertenausweis
Hallo Barbara,
da Du bereits eine Verlängerung beantragt hast bzw. einen Verschlimmerungsantrag gestellt hast, gilts Du weiterhin als schwerbehindert, bis der endgültige Bescheid da ist!!!!! Also weiterhin Kündigungsschutz!!!!!! Liebe Grüße floh (Kirsten)
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Gruß floh |
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