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Wiedereingliederung-Urlaub-Urlaubsgeld
Hallo!
Nach 10 Monaten Therapie hab ich gestern mit meine Ärztin abgesprochen das ich ab dem 01.06. wieder eingegliedert werden soll. Nun meine Fragen bezüglich des Urlaubsanspruchs...jemand hat mir gesagt ich hätte dieses Jahr noch vollen Urlaubsanspruch, in meinem Fall heisst das ich hab 30 Tage Tarifurlaub und auf Grund meiner Schwerbehinderung noch 5 Tage oben drauf, also insgesamt 35 Tage. Ist das richtig? Die müsste ich dann ja zwischen August (Wiedereingliederung soll Juni und Juli laufen) und Dezember nehmen ( ich beschwer mich sicher nicht wenn das so sein sollte, ich wills nur wissen). Wird sicher schwierig weil ich noch 3 Kolleginnen habe die alle schon ihren Urlaub eingetragen haben... Und wie ist das mit Urlaubsgeld? Ich habe das Glück das in meiner Firma noch Urlaubsgeld gezahlt wird, und zwar immer mit dem Maigehalt. Da bin ich aber noch nicht wieder in der Firma, mein erstes Gehalt bekomme ich ja dann erst nach Beendigung der Wiedereingliederung, sprich Ende August. Habe ich trotzdem Anspruch auf volles Urlaubsgeld? Ich könnte ja in meiner Personalbuchhaltung fragen, das Problem ist nur das meine Sachbearbeiterin das reinste Ekelpaket ist. Die fragen zu müssen wäre ne bittere Pille. Danke für Antworten!! LG meg |
#2
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AW: Wiedereingliederung-Urlaub-Urlaubsgeld
Hallo Megan,
bin gerade mit der Wiedereingliederung fertig, von November bis Ende Januar. Habe dann im Februar wieder normal gearbeitet und März und April meinen Urlaub aus 2006 bekommen, obwohl ich 2006 nicht gearbeitet habe. Habe auch Weihnachtsgeld bekommen, ich glaube Sonderzahlungen bekommt man auch während der Krankheit. Deine Sachbearbeiterin sollte dir völlig egal sein, wenn sie dir blöd kommt ,kannst du ihr ja anbieten mit dir zu tauschen. Eine kompetene fachliche Aussage steht dir zu. Lass dich von dem Ekelpaket bloss nicht abschrecken. Lieben Gruss Nena |
#3
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AW: Wiedereingliederung-Urlaub-Urlaubsgeld
Hallo Meg,
du hast für 2007 den vollen Urlaubsanspruch. So ist es auch bei mir. Mein Arbeitgeber hat dies bestätigt. Ich habe sogar noch alten Urlaub aus 2006. Wenn ich bis zum 10.06. nicht wieder arbeiten sollte verfällt er. Das wird es wohl auch, ist aber nicht schlimm, denn sonst hätte ich ja 50 Urlaubstage in diesem Jahr und wann nehmen. Bei Krankheit wird der Stichtag zumindest bei uns immer der 10.06. des jeweiligen Jahres sein. Dann verfällt alter Urlaub. Zum Urlaubsgeld kann ich jetztnichts sagen, da bei uns gerade ein neues System einführt wird. Lieben Gruß Stefanie |
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