#1
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Überstunden
Hallo zusammen,
muß mal wieder eine Frage los werden. Meine Leukämie ist ja nun unheilbar, auch wenn wir die Hoffnung auf ein Wunder noch nicht verloren haben, aber es ist nun erstmal so. Mein Krankengeld läuft noch bis September. Was meint ihr, soll ich jetzt mit meinem Arbeitgeber telefonieren und ihm das so sagen, so das er mir meine Überstunden noch auszahlt, oder ist es eher riskant, mal angenommen es wendet sich doch noch alles zum guten, auch wenn die Chance bei 0 liegt, aber Wunder gibts eben immer wieder. LG Sandy |
#2
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AW: Überstunden
Hallo Sandy.
Ich sehe kein Risiko sich seine Überstunden auszahlen zu lassen. Denk in dieser Zeit einfach nur an Dich. Lass dir die Überstunden auszahlen. Wenn das 'Wunder' eintritt und du wieder Gesund bist...fange einfach bei Null an. Alles völlig legitim und risikofrei. Gruß, Holger |
#3
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AW: Überstunden
Hab gerade nochmal mit meinem Verlobten drüber geredet. Er hatte ja in meiner Firma angerufen, und der Personalchef meinte er kann den Urlaub und Überstunden von 2008 nicht auszahlen, da ja zur Zeit bei mir keine Lohnabrechnungen erfolgen, es geht also nicht. Prima, soll ich dieser Firma jetzt noch was schenken?
LG Sandy |
#4
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AW: Überstunden
Wenn du in einer Gewrkschaft bist lass deinen Verlobten dort mal nachfragen.
Ansonsten auch über die Krankenkasse beraten lassen wie die rechtliche Seite aussieht. Meiner Auffassung nach ist aber in einem Fall wie deinem es auch Aufgabe des Arbeitgeber hier eine soziale Lösung zu finden die nicht das Nervenköstum eines schwerkranken Mitarbeiter belastet. Gruß, Holger |
#5
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AW: Überstunden
Hier eine Info wegen Deines Urlaubes!
Urteil vom 20.01.2009 Urlaub geht nicht mehr verloren Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren gesetzlichen Urlaub künftig über Jahre ansparen oder ihn sich gegebenenfalls auszahlen lassen. „Wir begrüßen, dass dieser Anspruch nun nicht mehr verloren geht“, erklärte am Mittwoch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Vortag. Damit setzten die Erfurter Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar um und gaben ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Dabei begrenzte das BAG den Schutz aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von jährlich 24 Werktagen (Az. 9 AZR 983/07). Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, war nach bisheriger Rechtsprechung meist zum 1. April des Folgejahres verfallen. Im Januar verwarf der EuGH dies als unvereinbar mit europäischem Recht. LG Madel |
#6
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AW: Überstunden
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir meinen Resturlaub aus 2008 zum 1.4. gestrichen, ich habe auf das Urteil vom LAG Düsseldorf verwiesen. Mir wurde geschrieben, dass das Urteil in anderen Bundesländern nicht gelte. Ausbezahlen wollte man mir den Urlaub auch nicht. Soviel zu dem Thema Schönen Abend Angelika |
#7
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AW: Überstunden
Hallo zusammen,
der Arbeitgeber "muss" den Urlaub lt. der neuen Rechtsprechung auszahlen. Bzgl. der Überstunden und des Resturlaubes könnte man sich bestimmt auch gut beim VdK erkundigen. Mich persönlich würde das auch sehr interessieren. Bin seit 6.8. krank geschrieben. Hatte zu dem Zeitpunkt 55 Überstunden und noch 6 Wochen Urlaub. Wahrscheinlich werde ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück gehen. Zum Quartalsende müssen wir normal die Überstunden auf 38 Std. reduzieren. Das konnte ich ja nicht, also weist mein Stundenkonto jetzt nur noch 38 Stunden auf. #Kann ich denn darauf bestehen, dass mir der Urlaub und !!! die vollen (55) Überstunden ausbezahlt werden? Danke an euch alle - für jede Antwort. Gute Zeit Lara |
#8
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AW: Überstunden
Also mir wurde von meinem Arbeitgeber, von dem ich übrigens überhaupt nix mehr halte, gesagt das ich doch den Urlaub und die Überstunden nehmen solle wenn ich wieder komme. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen da ich Krankengeld bekomme und er mich dafür ja anmelden müßte um es mir auszubezahlen.
So nun sagten die Ärzte mir aber klipp und klar, keine Heilung mehr möglich. Ich will dieser Sch....... Firma aber nicht meine Überstunden schenken. Was mache ich denn jetzt? LG Sandy |
#9
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AW: Überstunden
Nein mein Krankengeld läuft noch bis September. Meinst Du ich soll warten, oder? Weiß ja leider nicht ob ich da eben noch am Leben bin.
LG Sandy |
#10
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AW: Überstunden
liebe piepselmaus
lange nun verfolge ich deine geschichte still im hintergrund. zu deinem aktuellen überstundenproblem würde ich den anwalt befragen, er wird dir in einem beratungsgespräch sicher weiterhelfen auch bin ich der meinung das dir das geld der überstunden zusteht, diese leistung hast du erbracht und ich denke dein arbeitgeber will sich da nur rausreden. mist natürlich, das du dir auch darum nun noch gedanken machen mußt mut und kraft zum gespräch wünsche ich dir. ich hatte meinen arbeitgeber vor 3 jahren vor gericht "gezerrt", ich habe gewonnen und bin noch immer in der gleichen firma ich wünsche dir alles erdenklich gute und viel kraft iris |
#11
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AW: Überstunden
Liebe Piepselmaus!
Auch ich verfolge schon einige Zeit deine Lebensgeschichte. Wenn du die Kraft hast, bestehe darauf, dass dir der AG deinen Urlaub auszahlt. Er kann es. Auch wenn du Krankengeld bekommst. Weiß dein Chef, dass Du so schwer krank bist und nicht mehr kommst? Ja - na dann erst recht drauf bestehen. Ich bin auch seit August 08 krank geschrieben. Ich habe nun auch beantragt, dass ich meinen Resturlaub 2008 und meine Überstunden ausbezahlt haben will. Auch die letzten Monate kamen immer wieder mal Abrechnungen wg. Betriebsrente etc. Dann können die bestimmt auch den Urlaub auszahlen. Frag doch einfach mal beim VdK nach oder lass deinen Freund anrufen. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und viel schöne Tage mit viel Sonnenschein in Deinem "Herzen" Sei umarmt Lara |
#12
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AW: Überstunden
Hallo,
meine Angst ist, dass wenn ich meinem Arbeitgeber jetzt einen Brief schreibe er solle mir doch die Überstunden auszahlen, da von Ärzte bestätigt wurde ich bin unheilbar krank und werde mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr wieder kommen, das er mich dann jetzt kündigt. Denn dann bekomme ich kein Krankengeld mehr, denn das läuft noch 5 Monate das Krankengeld. Was meint ihr dazu?? Darf er das, mich kündigen wenn er weiß ich bin unheilbar krank? Es wären ca. 200 Euro die Überstunden, warum soll ich die verschenken. LG Sandy |
#13
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AW: Überstunden
Hallo liebste Sandy,
oh Mann, da musst Du Dich auch noch mit so einem Schei** rumschlagen Ok, was kann ich Dir dazu sagen? Thema Überstunden: Daniela hat sich ihre Überstunden und Resturlaubstage auch alle auszahlen lassen - es gab dabei seitens ihres AGs überhaupt keine Schwierigkeiten. Ihr AG hat dies sogar selbst vorgeschlagen. Sie bekam übrigens auch Krankengeld von der Kasse. Thema Kündigung: Soweit ich weiß, darf Dein AG Dir im Krankheitsfall gar nicht kündigen. (Bitte korrigiert mich, wenn's nicht so ist... Ich an Deiner Stelle würde um mein Recht kämpfen! Lass Dich nicht unterkriegen! Ich drück Dich...Deine Sandra
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Es gibt Momente im Leben eines jeden Menschen, da hört die Erde einen Moment auf sich zu drehen... Und wenn sie sich dann wieder dreht, wird nichts mehr sein wie vorher... Stets in Gedanken an meine seit Januar'08 (ED 12.01.2008) an Morbus Hodgkin (Stadium III) erkrankte "Schwägerin-in-Spe" - Dani, ich glaube ganz fest an Dich! Du schaffst das! Wir lieben Dich von ganzem Herzen! Und Du hast es geschafft - krebsfrei 06/ 2008!!!! Keine Bestrahlung mehr erforderlich!!!! |
#14
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AW: Überstunden
Ok ich werde mich am WE mit meinen Eltern zusammen hin setzen und an meinen Arbeitgeber einen Brief schreiben, indem ich ihm nicht klipp und klar schreibe ich komme nie wieder aber ihm auch mitteile das ein Wiederanfangen in der jetzigen Situation nicht möglich ist. Und dann schreibe ich er soll mir doch bitte meine Überstunden und meine Resturlaubstage auszahlen.
LG Sandy |
#15
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AW: Überstunden
Hallo Sandy,
Du solltest in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Du wegen Deiner Krankheit zur Zeit das Geld dringend benötigst. Übrigends rechtlich gesehen sind Überstunden eine von Dir erbrachte Leistung, die vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Urlaubstage sind rechtlich gesehen zur Erholung des Arbeitnehmers zu gewähren. Sie dürfen in keinem Fall ausgezahlt werden. Das ist die Rechtslage. Wenn Ihr das Schreiben an den Arbeitgeber geschickt formuliert, kann es aber sein, das er "vergisst", das er den Urlaub eigentlich nicht auszahlen darf - es muß ja in der Abrechnung nicht "Geld für nicht erhaltenen Urlaub" drinstehen. Ich wünsche Dir alles Liebe Wolfgang PS: Schreib doch in etwa: Zur Zeit kann ich leider noch nicht absehen, wann ich soweit wieder hergestellt bin, dass ich meine Arbeit wieder voll ausfüllen kann.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (30.04.2009 um 16:29 Uhr) |
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