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Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Hallo,
ich brauche mal einen Rat. Ich plane nun nach einem Jahr BK-Krankheit, wieder in meinen Beruf einzusteigen. Nach einem ersten Vorgespräch mit meinem Chef, hat der mir einen anderen Tätigkeitsbereich vorgeschlagen, der auch deutliche finanzielle Einbußen mitbringt. Vor der Erkrankung war ich 10 Jahre leitende Mitarbeiterin. Nun soll ich was ganz anderes (unwichtiges) machen, auch für den Fall das ich wieder krank werde. Weiß jemand von Euch, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf meine ursprüngliche Tätigkeit habe oder auf die gleiche Vergütung wie vorher. Oder muss ich froh sein, dass ich noch nicht gekündigt wurde und das nehmen was jetzt kommt Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe Gruß Birgit |
#2
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Liebe Birgit!
Hast Du die Möglichkeit, Dich bevor Du eine Entscheidung triffst, einmal mit einem Vertreter des Betriebs -oder Personalrates zu besprechen oder auch zur Gewerkschaft zu gehen? Bei 10 Jahren Tätigkeit in einer leitenden Funktion kann Dein Chef Dich nicht so einfach umsetzen, da muss er eine Änderungskündigung vornehmen. Gegen diese kannst Du innerhalb von 3 Wochen vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen. Da ist natürlich jetzt eine schwierige Situation entstanden, jemanden einfach auf eine einfache Tätigkeit zu versetzen, falls er wieder krank wird. Ich denke das Risiko, dass jemand schwer erkrankt und für längere Zeit ausfällt besteht ja bei jedem. Auf Grund Deiner Erkrankung hast die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, damit verbessert sich der Kündigungsschutz etwas. Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen wenigen Zeilen etwas weiter helfen konnte. Tschüß! Elisabethh. |
#3
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Liebe Elisabeth,
vielen Dank für Deine Antwort. Betriebsrat oder Gewerkschaft gibt es in unserer Firma nicht. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich mir aber schon zugelegt. Eigentlich will und kann ich meine bisherige Tätigkeit auch nicht mehr ausüben (Streß pur bei einer 60-Stunden-Woche), aber ich will mich auch nicht so ins Abseits schieben lassen. Zumal es ja auch noch gravierende finanzielle Auswirkungen hat. Da muss es doch noch andere Möglichkeiten geben - oder! Gruß Birgit |
#4
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Liebe Birgit!
Sicherlich sind da noch andere Möglichkeiten vorhanden, nur weiß man davon halt nichts. Gewerkschaften sind überregional, die gibt es in jedem Bundesland, Regionalbüros in den größeren Städten. Nur um die Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, muss man halt bei denen Mitglied sein. Eine weitere Möglichkeit, sich beraten zu lassen, wäre in unserem Bundesland der Integrationsfachdienst, welcher den Landratsämtern unterstellt ist. Ich denke, es muss auch jemand sein, der sich in der Branche, wo Du tätig bist auskennt. Die Webseite des Integrationsfachdienstes in Bremen hat die URL:http://www.ifd-bremen.de Ansonsten bleibt Dir nur der Weg zu einem Anwalt, der sich im Arbeits-und Sozialrecht gut auskennt. Tschüß! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (25.08.2010 um 16:41 Uhr) Grund: URL ergänzt |
#5
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Hallo Birgit,
mir ist es im vorigen Jahr ähnlich ergangen wie dir jetzt. Hier eine kurze Zusammenfassung. Meine Chefin hatte auch vor meinen Vertrag bis zur Unkenntlichkeit zusammen zu kürzen. Ich habe diesem Änderungsvertrag nicht zugestimmt und also war meine Chefin der Meinung, dass sie mir dann kündigt. Da ich - genau wie du - einen Schwerbehindertenausweis habe, mußte meine Chefin die Erlaubnis zur Änderungskündigung beim Integrationsamt einholen. Sie hat dazu betriebswirtschaftliche Gründe angeführt. Das Integrationsamt prüft die Meinung beider Seiten. Es wird dich anschreiben und um Stellungnahme bitten. Dabei ist es schon sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Seite zu haben. Da ich als leitende Mitarbeiterin bei einer Firma arbeitete, welche mit Honorarkräften arbeitet und nur sehr wenige Gehaltsempfänger hat, kam meine Chefin mit der Änderungskündigung wegen der betriebswirtschaftlichen Lage durch. Es endete schließlich vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich und ich bin aus dem Unternehmen raus. Beim Arbeitsamt sagte dann die Integrationsbeauftragte mir, dass ich damit nicht alleine bin, weil es die Mentalität der meisten Firmeninhaber ist, dass Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen durchaus öfter auf diese Art aus der Firma entfernt werden. Es wäre für Chefs einfach nicht rentabel einen gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeiter auf einer höher dotierten Stelle zu belassen, weil es mit Kosten verbunden ist. Ich würde sagen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest du den Weg zum Anwalt nehmen, je eher desto besser. liebe Grüße Heike |
#6
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AW: Arbeitsplatzsicherung nach Wiedereingliederung
Hallo Elisabethh,
toll der Hinweis mit dem Integrationsfachdienst, den kannte ich noch nicht. Dort werde ich erstmal anrufen und mir weitere Infos holen. Hallo Heike, das tut mir leid, dass du wegen der Krankheit den Job verloren hast. Das diese Methode von vielen Vorgesetzten angewendet wird, glaube ich gerne. Da zählt auch nicht, was man zuvor alles geleistet hat. Ich hoffe, du hast inzwischen einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mir vorgenommen, nochmal mit meinem Chef zu sprechen. Sollte das nichts nützen, werde ich wohl zum Anwalt gehen (habe sogar ne Rechtschutzversicherung). Liebe Grüße Birgit |
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