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Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo an alle die hier lesen!
Da ich weiß, dass viele sich mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung beschäftigen, was auch vollkommen richtig ist, möchte ich dazu etwas anmerken. Bitte schließt bei einer Patientenverfügung alles soweit aus, was für Euch nicht in Frage kommt. Also andere Erkrankungen, Maßnahmen bei Eventualitäten usw. Kann das leider nicht so recht herüberbringen. Damit Ihr wisst worauf ich nun hinausmöchte, schreibe ich mal kurz über ein schreckliches Erlebnis, das ich eben machen musste. Mein Vater, kein Krebserkrankter, lebt seit einem Sturz mit einer davon getragenen Schädel-Hirn-Verletzung in einer Pflegeeinrichtung. Er hat kein Kurzzeitgedächtnis mehr und benötigt Hilfe bei der Körperpflege. Ansonsten lebt er nicht schlecht, ist mit dem Rollstuhl mobil. Seit Tagen hatte er im Heim Fieber, der Notarzt kam. Nun hatte er heute wieder extrem hohes Fieber, so das er einen Krampfanfall bekam. Als ich ihn eben in der Notaufnahme eines Krankenhauses besuchte war er nicht ansprechbar und reagierte auf nichts. Natürlich nicht, nach einem großen Krampfanfall. Er hatte eine Sepsis, bedingt durch einen Harnwegsinfekt. Da fragte mich der behandelnde Arzt doch tatsächlich, ob sie noch irgend etwas bei ihm machen sollen und ob er eine Patientenverfügung hätte!!! Hätte er eine Patientenverfügung gehabt oder wäre ich eine "Erbschleicherin", hätten sie nichts mehr gemacht. Wegen einer Sepsis, die durch eine i.v. Antibiose behoben werden kann. Als ich dem Arzt erst einmal von dem Zustand VOR der Sepsis berichtete, entschuldigte er sich. Er kenne meinen Vater ja nicht, so seine Aussage. Ich möchte hier wirklich niemanden beunruhigen, aber für mich, die selber eine Patientenverfügung in Erwägung gezogen hat und sie auch weiterhin für mich machen werde, war es ein Schockerlebnis. Schreibt also alles ganz genau auf, jede Einzelheit. Viele Grüße, Sanne |
#2
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Sanne,
verstehe ich jetzt nicht so ganz. Brauchten die Ärzte eine Einverständnis- Erklärung um Deinen Vater zu heilen? Die sind doch dazu verpflichtet. Oder war Dein Vater bereits am Versterben? Als Angehöriger hast Du schon Entscheidungsrecht natürlich ist eine Patientenverfügung noch besser. Wie geht es Deinem Vater jetzt? Gruss Altmann |
#3
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Sanne, verstehe was du meinst und kann es leider ebensowenig wirklich richtig erklären. Aber wir sind im Freundeskreis auch auf die Erfahrung aufmerksam geworden, dass die Patientenverfügungen z.T. Behandlungen ausschließen, die man im Notfall womöglich doch gerne hätte. Aber als medizinischer Laie blickt man da leider nicht durch und kann somit auch nicht alle Eventualitäten bedenken. Ich würde in jedem Fall mit einem Hausarzt gemeinsam die Verfügung durchsprechen und mir viel erklären lassen.
Gruß, MissLisa |
#4
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Altmann, ein Arzt braucht das Einverständnis des Patienten um behandeln zu dürfen. Wenn der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist, wegen z.B. Bewusstlosigkeit, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Das gilt natürlich nicht für eine Erstversorgung im Notfall, da wird von der Einverständnis des Patienten ausgegangen.
In einer Patientenverfügung sollte detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen bestimmte Behandlungen nicht erwünscht sind. Ein allgemeines "Ich möchte nicht beatmet werden." schliesst ggf. auch eine Beatmung aus, die aufgrund einer potentiell heilbaren Erkrankung (Asthmaanfall, Unfallfolgen...) notwendig ist. Das kann zu sehr schwierigen Situationen für Ärzte und Angehörige führen. Die Aussage "Ich möchte nicht beatmet werden, wenn ich aufgrund meiner Erkrankung an XY nicht mehr in der Lage bin selbständig zu atmen und keine Aussicht auf Besserung besteht." schafft schon mehr Klarheit. Liebe Grüße, Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#5
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Gledi,
ja und weswegen soll ich Vorsicht walten lassen? Entweder ich lege es fest oder nicht. Obwohl meine Mutter eigentlich nicht mehr entscheidungsfähig war, also nicht komatös, hat der Arzt seine Behandlung angewandt. Was daraus geworden ist . . . . .? Ich hatte eine Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung von meiner Mutter. Gruss Altmann |
#6
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo
Es gibt heute nur wenig Ärzte die sich verpflichtet fühlen nach dem ärztlichen Eid zu behandeln. Meine Frau hatte sich vor 2 Jahren die Schulter gebrochen. Nach dem Röntgen hat der Arzt erst mal das Alter abgefragt und ob meine Frau noch arbeiten würde oder in Altersteilzeit sei. Sie war in Altersteilzeit: Ja, wenn das so ist, lohnt sich eine Op nicht. .... Heute wird nach betriebswirtschaftlichen, nicht nach ethischen Regeln behandelt, oder nicht. Auch das kann man erleben. Schönes Wochenende Wolfgang PS. meine Frau ist aber trotzdem wieder einigermaßen beweglich in der Schulter - mit OP wäre es aber besser.
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#7
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Wolfgang,
das ist ja der Hammer. Was hat den die Altersteilzeit mit der OP zu tun. Deine Frau muss wieder hergestellt werden, sie ist ja nicht nur zum Arbeiten auf der Welt, sondern muss auch im Leben klar kommen. Man braucht doch seine Schulter dauernd und die muss in Ordnung sein. Lasst Euch da nicht abwimmeln, das gibts ja gar nicht. Gruss Altmann |
#8
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Wolfgang,
aber nochwas. Wenn Deine Frau wieder einigermaßen zurecht kommt, würde ich es sorgfältig abwägen ob man eine OP macht. Es ist nicht gesagt, dass es danach besser wäre. Versucht lieber konservative Behandlungen wie Massagen und Einreibungen. Wer weis für was die Ablehnung gut war. Seht das mal so. Ich fand nur die Begründung der Ablehnung himmelschreiend. Gruss Altmann |
#9
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Altmann,
vielen Dank für Deine Fürsorge, es ist richtig nett, dass Du Dich so um uns sorgst. Hab mich richtig gefreut. Ich wollte aber damit nur zum Ausdruck bringen, dass man immer höllisch aufpassen muss. Meine Frau hätte auch keine OP zugelassen und es im Nachhinein gesehen auch nicht notwendig gewesen. Aber allein der Gedanke, dass es sich bei Alten nicht mehr lohnt..... ist doch der Horror. Es gibt noch anderen Punkte: - Ich bin als streitbarer Mensch bekannt. - Ich bin ehrenamtlich in einer Krankenkasse tätig und kenne die Gesetze und Möglichkeiten recht gut. - Wenn eine Behandlung gut und notwendig ist, aber aus Kostengründen nicht gemacht werden soll, dann setze ich das notfalls auch gerichtlich durch. Ganz lieben Gruß Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#10
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Wolfgang,
ich freue mich auch, dass Du mir geantwortet hast. Ich schreibe Dir immer gerne, weil Du es auch nicht leicht hast, was ich so mitbekommen habe. Also ihr seid doch noch nicht so alt, dass es sich nicht mehr lohnt. Wir leben so kurz, da lohnt sich alles. Wenn es sich nicht mehr lohnt, dann kann es doch wieder nur um das liebe Geld gehen. Trotzdem ist es manchmal besser, etwas nicht zu machen. Erst vor kurzen kam ein Bericht im Fernsehen, dass Privat-Patienten überbehandelt werden und das nicht immer zu ihrem Vorteil. Es ist immer ein Risiko etwas behandeln zu lassen, der Patient trägt das volle Risiko, obwohl er es fachlich und ethisch garnicht einschätzen kann. Deshalb ist die geleistete Unterschrift eigentlich unwirksam und dann wären da ja die noch zu erbringenden Beweise. Er muss alles alleine hinterher ausbaden, wenn es schief läuft. Alles Gute für Euch beide, ihr macht das Klasse. Gruss Altmann |
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo,
nun wollte ich nochmal den aktuellen Stand beschreiben! @Altmann, mein Vater war nicht am versterben! Die Ärzte gingen auf Grund seines schlechten Zustandes davon aus, aber dem war nicht so. Hätte ich eingewilligt, dass nichts mehr gemacht wird, sprich keine Antibiose, keine weiteren Behandlungen, wäre er aber an seiner Sepsis verstorben. Hätte er eine Patientenverfügung gehabt, ohne gewisse Sachen auszuschließen (siehe Gledis Beitrag, dem ich voll und ganz zustimme), wäre er auch an seiner Sepsis (Blutvergiftung) gestorben. Eine Patientenverfügung ist wirklich sehr wichtig, kann aber auch falsch ausgelegt werden. Deswegen immer alles ganz detailiert aufschreiben. Nachdem er nun alle therapeutischen Behandlungen erhalten hat, wird er morgen entlassen. Gesund! Ich mag mir gar nicht ausdenken was gewesen wäre, wenn ich nicht zu den Ärzten gesagt hätte, es soll ALLES bei meinem Vater an Behandlungen durchgeführt werden. Es lag ja keine Patientenverfügung vor, deshalb wurde ich als Angehörige gefragt. Ich hoffe wirklich, dass dieses ein Einzelfall war. Viele Grüße, Sanne |
#12
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AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung
Hallo Sanne,
ja Deine Argumente sind schon richtig. Es kommt immer auf die Umstände an und man hat dann meistens was anderes oder nicht das Richtige geschrieben und passt irgendwie nicht zur Sachlage. Es kann alles auch anders ausgelegt werden, also man kann nicht immer Gott spielen. Man kann Schiksal nur bis zu einem gewissen Punkt steuern, wenn überhaupt. Aber andererseits ist es manchmal schon sinnvoll, unnötige belastende Behandlungen nicht machen zu lassen und man sollte der Natur dann einfach seinen Lauf lassen. Was nützen ein paar mehr quälende Tage im Leben. Gruss Altmann |
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