#1
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nach einem jahr???
hallo kann ich immer noch nach einem jahr erneut eine reha beantragen??? wer hats gemacht und keine ablehnung bekommen ??? danke gudrun
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#2
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nach einem jahr???
Hallo Gudrun,
ich hatte letztes Jahr eine AHB und dieses Jahr fahre ich im September zur Kur. Hast du noch gar nichts gemacht? Gruss Wiebke |
#3
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nach einem jahr???
Hallo Gudrun,
meines Wissens kannst Du innerhalb von zwei Jahren eine Reha beantragen. Ich stutze allerdings bei Deiner Frage über das Wort "erneut". Hast Du schon eine Reha erhalten? Oder eventuell sogar eine Ablehnung? Eine Anschlußheilbehandlung dagegen muß aber direkt nach der Primärbehandlung erfolgen. Diese wird in der Regel vom Krankenhaus beantragt. Hast Du bereits eine AHB erhalten? Übrigends beantragen würde ich eine Reha auf jeden Fall. Mehr als eine Ablehnung kannst Du doch nicht erhalten. Lieben Gruß Wolfgang |
#4
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nach einem jahr???
hallo ,das ist alles bissi kompliziert nein AHB hatte ich nicht aber eine reha im dezember .da wurde uns gesagt,dass nach einem jahr nochmal eine reha möglich ist ,nur das die träger gern ablehnungen schicken. ich bin seit oktober wieder voll arbeitsfähig deswegen habe ich so meine bedenken probieren werde ichs auf jeden fall gudrun
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#5
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nach einem jahr???
Hallo Guelo
Auf meiner HP http://mypage.bluewin.ch/liselottegraf könnt Ihr auf Seite 2 eine Stellungnahme zum Thema Reha lesen. Was meint Ihr dazu? Mit freundlichen Grüssen Liselotte Graf |
#6
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nach einem jahr???
Hallo Gudrun,
ich hab in meiner AHB gerade erst her folgendes erfahren: Du hast einen Anspruch auf zwei Rehas in zwei Jahren; jedoch kann der Versicherungsträger (LVA/BFA) die zweite ablehnen, was meist auch leider passiert. Die erste ist meist eine AHB ( Zeitbindung an die letzte Chemo Bestrahlung oder Krankenhausaufenthalt). Probiere es und wichtig ist nicht nur die "Krebsdiagnose" auf den Antrag zu stellen sondern auch noch zusätzliche wenn du hast weh wehchen und die Psychischen Belastungen im Umgang mit Krebs.... Dann sollte es klappen so die Sozialarbeiterim der Rehaklinik. Liebe Grüße barbara / Jakobameise |
#7
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nach einem jahr???
hallo,danke!!!barbara ich werde mein glück versuchen gudrun
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#8
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nach einem jahr???
Die vorhergegangenen Artikel stecken voller Mißverständnisse im Detail.
1. Nach einer Krebsbehandlung hat man Anspruch auf eine NACHSORGEREHA (der Begriff KUR ist hier falsch, denn damit ist eine VORsorgemaßnahme gemeint) - diesen Anspruch kann man innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Primärbehandlung (erster Behandlungsblock nach der Krebsdiagnose)beantragen. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei JAhren nach beendeter Primärbehandlung MAßnahmen erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankuhng selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen. Einen Anspruch hat man also auf die zwiete Maßnahme nicht mehr, es sei denn der befundbericht des Arztetes bescheinigt die Notwendigkeit aus o.g. Gründen. Die Kuren, von denen Tina NRW oben spricht, sind also die ganz regulräen Kuren, die wegen allgemeiner Schwäche ets. möglicherweise in 4 jährlichen Abständen auch ohne Krebsdiagnose gewährt werrden. Aber auch hier muß eine Funktionseinschränkung nachgewiesen werden. Meine Erfahrung ist, daß Krebspatienten, die berufstätig sind i.d.R. immer eine gute Aussicht auf Bewilligung des zweiten Antrages haben, wenn er innerhalb der Frist gestellt wurde. Für PAtienten, die sich nach neuen Befunden wiederholt einer Chemotherpaie unterziehen müssen, zieht i.d.R. jeder Behandlungblock eine Reha im Anschluß nach sich. Gruß von Birgit [b]Bist Du Juristin? Gruß Wolfgang46 Moderator |
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