#46
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Didi,
könntest Du mir vielleicht die Adresse oder Ansprechpartner vom VDK mitteilen? Bisher hab ich solche Dinge allein geregelt. Wär schon besser, wenn man durch so eine Organisation geholfen wird. Vielen Dank!! Liebe Grüße, Christian PS: Was hat der Doc Dir denn für eine Trinkkost verschrieben? |
#47
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Gabi,
die Frage nach dem Antragsausfüller stellt sich eigentlich gar nicht, denn Du bist die Antragstellerin und Du füllst ihn aus. Unter Punkt 3. Angaben zu Gesundheitstörungen gibt eine Melanompatient entweder einfach "Hautkrebs" oder "Melanom", füllt die anderen Fragen wie abgefragt aus und fertig. Der Sachbearbeiter holt sich dann von den Ärzten, deren Adressen Du angeben musst die nötigen Befundunterlagen. Die Einstufung erfolgt nach bestimmten Regeln und kann von niemandem außer von den Befunden (speziell von der TNM-Formel) beeinflußt werden. Wenn Du kein Merkzeichen beantragst, was bei Krebspatienten meistens nicht der Fall ist, wäre es schlau, wenn Du einfach schon die Kopie von Deinem aktuellen Befundbericht, in dem die TNM-Formal enthalten sein müßte mitschickst, dann geht es mit der Bearbeitung schneller und der Sachbearbeiter sieht evtl. von der Warterei auf die Unterlagen der Ärzte (die meist identisch sind mit den Kopien, die man selber hat) ab. GdB bei Entfernung eines MM im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0) = 50%, in anderen Stadien = 80% Gruß von birgit |
#48
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Christian,
ja bei dem ganzen Papierkrieg und Ärger mit einigen Ämtern,ist man manchmal total überfordert,und da finde ich es schön,dass es so eine Organisation gibt,die einem diesen Ärger vom Hals hält! Ich habe mal gegoogelt wo es in Freiburg für Dich eine Anlaufstelle gibt,und bin auf diese Seite gekommen.www.vdk.de/bw7!Vielleicht findest Du ja dort die für Dich nächstgelegene Anlaufstelle!Ansonsten hält der VDK regelmäßige Sprechstunden in den Gemeinden ab,die sie vorher in den Regionalblättern ankündigen! Die Trinknahrung die ich verschrieben bekommen habe heißt Fresubin!Ich bekomme immer einen Karton mit 30X200 ml verschrieben!Geschmacksrichtung frei wählbar! Ich bin froh das ich es habe,denn dadurch habe ich auch das Gefühl,dass es mir besser geht! Schöne Grüße Didi |
#49
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Liebe Birgit,
Vielen Dank für die Antwort. Die Ärzte im Krankenhaus haben auch gesagt Selbst ausfüllen und die Befunde mit reinstecken. Werde gleich mal nachschauen ,was TNM ist. Ich versuche immer zu viel auf einmal zu verstehen.Mir raucht schon der Kopf vor lauter C ,L, o2 aber irgendwann weiß ich bestimmt auch bescheid. Viele liebe Grüße Gabi |
#50
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Didi,
danke für Deinen Tip!! Werd mich mal drum kümmern. Bei mir wars Clinutren, auch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Hatte danach nicht weiter abgenommen. Liebe Grüße, Christian |
#51
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Muss ich denn den Behindertenausweis bei einem Arbeitgeber vorlegen? Also als Arbeitssuchende? Ich bin ja im Moment noch Studentin, aber wohl keine 5 Jahre mehr.
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#52
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Pat!
Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben. Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten. Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest. Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!! Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden. ....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an. Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay (nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher) Liebe Grüße und alles Gute für dich Anni |
#53
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Patricia,
Anni hat Recht: es macht für Dich als Studentin überhaupt keinen Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis soll Berufstätigen einen Schutz am Arbeitsplatz bieten, da Du den aber ja nicht hast, wäre das Dokument ein unbenutzbarer Lagerhüter in Deinem Schrank. Es gibt keinen einzigen Punkt, den Du aus dem Schwerbeh.-Status zum jetzigen Zeitpunkt nutzen könntest. Wenn Du ihn hättest, müßtest Du das dann aber später im Falle einer EInstellung, wie schon von Anni erwähnt, wahrheitsgemäß angeben. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#54
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
STUDENTEN
Behinderte Studenten, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuß. Weitere Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. die an den Hochschulen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerke). ERMÄSSIGUNGEN Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein.
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#55
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo
ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen. "Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). " Dazu einen Link für den vollen Wortlaut: http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.
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Liebe Grüße Sybille |
#56
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
habe jetzt nicht unbedingt eine Frage zu der Einstufung sondern zu dem Steuerfreibetrag, den einem zusteht. Habt ihr diesen auf eure Steuerkarte eintragen lassen oder verrechnet ihr das mit der Einkommensteuererklärung ? Wenn ich das auf die steuerkarte eintrage, wird das das auf die monate runtergebrochen d.h. ich kriege jeden Monat mehr Gehalt oder wie ist das ß Liebe Grüße |
#57
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hallo anni lair...
ich hab meine 80% in die Steuerkarte eintragen lassen. Das heißt 1060.-€ im Jahr steuerfrei, was dann auf die Monate umgerechnet 88,33 € macht. So gesehen "mehr" Gehalt..... liebe Grüsse rihei |
#58
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hei
ich lasse es mir einmal jährlich bei der Einkommenssteuer einrechnen. Ich finde das für mich besser. Einmal einen "Haufen" zu haben, als monatlich kleine Häufchen. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
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Liebe Grüße Sybille |
#59
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Annilair,
ich würde den Betrag auf der Steuerkarte eintragen, bis zum 30.11.hat man die Möglichkeit einen Steuerermäßigungsantrag zustellen. In deinem Fall werden dann die 1060,€in voller Summe im Dezember eingetragen und du hast in diesem Monat etwas mehr Gehalt, was du für Weihnachtsgeschenke ausgeben kannst. Liebe Grüße Roswitha |
#60
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
vielen Dank für Eure Hinweise, denke mal, dass ich das jedes Jahr über die Steuererklärung wieder holen werde. Meine Frage ist noch, ich habe den Ausweis seit Oktober diesen Jahres. Darf ich dann nur anteilig den Freibtrag für 2006 angeben ? Liebe Grüße Kathrin |
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