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Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Ihr lieben Experten.
Mich hat neulich der Taxifahrer, der mich zur Chemo gefahren hat, ziemlich verrückt gemacht. Ich bekomme nämlich kein Krankengeld und er meinte, dann müsste ich ganz schnell Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beantragen, damit mir die Ansprüche nicht flöten gehen. Meine bisherigen Recherchen bestätigen das nicht, aber mich würde mal die Meinung anderer Leute interessieren. Meine Geschichte: Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet, habe insgesamt 61 Monate Rentenversicherungsbeträge eingezahlt (zuletzt 2005), bis März diesen Jahres studiert, bin dann ein halbes Jahr zuhause geblieben (befand mich in Kinderwunschbehandlung), bekam dann die BK-Diagnose und befinde mich mitten in der Chemo (danach, Bestrahlung, Herceptin, 3-5 Jahre Antihormonbehandlung). Meiner Meinung nach steht mir gar keine finanzielle Hilfe (z.B. Krankengeld) zu, da ich direkt vor der Erkrankung nicht gearbeitet habe. Rente kann ich nicht beantragen, da ich mich in der Ersttherapie befinde und eine Arbeitsunfähigkeit auf Dauer ja gar nicht absehbar ist (und die möchte ich auch nicht haben!!). Ist das alles so richtig oder muss ich irgendwie tätig werden? Es ist ja tatsächlich so, dass ich in absehbarer Zeit diese Rente nicht mehr beantragen kann, selbst wenn ich dann auf Dauer arbeitsunfähig sein sollte (weil dann die Anzahl der Monate, die ich eingezzahlt habe, nicht mehr ausreicht). Aber das ist dann halt mein Pech, oder sehe ich das falsch? Liebe Grüße und vielen Dank für eine Antwort. Katja |
#2
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AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Katja,
würde mich auch mal interessieren. Ich bin in einer ähnlichen Lage, allerdings schon etwas älter und habe auch bis vor 3 Jahren eingezahlt. Nach Abschluss der AHB wurde ich vom Arzt mit der Bemerkung, Hausfrauen sind leider ab sofort wieder arbeitsfähig, entlassen. War mir schon komisch. Bin gespannt, ob uns jemand Tipps geben kann. Viele Grüße Heike
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Ich habe nicht mit Krebs gerechnet, der Krebs hat nicht mit mir gerechnet. Nicht mit meiner Phantasie, meiner Lernfähigkeit, meinem Überlebenswillen... Ursula Goldmann-Posch |
#3
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AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Katja und Heike
Krankengeldanspruch gibt es nicht, denn ..... Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein....... Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt. Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens. ( Quelle: Wikipedia ) Für die Beantragung der EU-Rente ist Voraussetzung, auf Dauer langfristig arbeitsunfähig zu sein. Ausserdem wird sie nur gezahlt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Ggf. könnt ihr mit der Arbeitsagentur abklären, ob ihr Anspruch auf ALG habt, wenn ihr euch jetzt arbeitssuchend meldet. Mit einer anschliessenden AU-Bescheinigung gibt es dann nach 6 Wochen ALG-Fortzahlung Krankengeld in Höhe des ALG. Katja, Erwerbsunfähigkeitsrente wird befristet gezahlt, wenn absehbar ist, dass du für einen längeren Zeitraum nicht arbeitsfähig bist. Es wird dann kurz vor Ablauf der Rente (2-3 Jahre) erneut geprüft, ob die Arbeitsfähigkeit wieder besteht. Vielleicht erfüllst du doch die Voraussetzungen für einen Antrag. Erkundige dich mal bei der Rentenberatungsstelle oder beim VdK. Viele Grüsse und alles Gute Gaby
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#4
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AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Danke Gaby.
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Ich habe nicht mit Krebs gerechnet, der Krebs hat nicht mit mir gerechnet. Nicht mit meiner Phantasie, meiner Lernfähigkeit, meinem Überlebenswillen... Ursula Goldmann-Posch |
#5
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AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Gaby.
Vielen Dank für die Infos. Ich vermute mal, ich werde nach Bestrahlung und AHB dann auch wieder für arbeitsfähig erklärt wie Heike. In dem Fall bin ich ja nicht für einen "längeren Zeitraum" arbeitsunfähig, sondern etwa bis nächsten Sommer. Das wird wohl für eine Beantragung der Rente nicht ausreichen... Falls noch jemand etwas anderes weiss, bin ich für weitere Infos und Fallbeispiele dankbar. @Heike: Na, dann bin ich ja nicht alleine in der Situation. Hätte ich das gewusst, hätte ich wenigstens noch einen Minijob angefangen... Grüße Katja |
#6
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AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Ihr Lieben!
Interessante Geschichte mit dem Krankengeld und der Arbeitsfähigkeit. Meine GKV hat mich im Erziehungsurlaub ausgesteuert. Die Arbeitsunfähigkeit beginnt mit dem Eintritt der Krankheit (bei mir 04.04.2005) und dauert so lange an, bis man das Gegenteil behauptet. Längstens 78 Wochen. Das soll heißen: Ich mußte ein Attest von meinem Arzt bringen, dass ich ab 01.01.2006 arbeitsfähig war. Aus meiner ersten Reha wurde ich als arbeitsfähig entlassen - spätestens da wäre die 78 Wochen Frist unterbrochen gewesen. Meine liebe GKV hat meine Zettel verbummelt und mich rückwirkend ohne mein Wissen vom medizinischen Dienst beurteilen lassen. Schon seltsam - diese "Daumen mal P"-Variante klappt immernoch. Ohne Unterlagen keine Beurteilung möglich . @ Kaschu Geh doch mal bei Dir aufs Landratsamt (Rentenstelle) und lasse Dir das ausrechnen. Ich mußte noch im Erziehungsurlaub erwerbsgeminderte Rente beantragen. Vielleicht gibts bei Dir eine Möglichkeit. Liebe Grüße Christine
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