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Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo an alle,
mein Mann ist am 17.02. an den Folgen eines Glioblastoms verstorben. Nachdem ich dachte nun das Meiste geregelt und erledigt zu haben, treten nun Probleme und viele Fragen auf. Ist vielleicht hier nicht der richtige Ort um solche Fragen zu stellen. Hoffe dennoch, dass mir jemand weiterhelfen kann. Mein Mann hatte im letzten Jahr, bevor die Krankheit bekannt wurde, ein Auto finanziert. Es wurde in der Restschuldversicherung versaeumt, mich als Beguenstigte im Todesfall einzutragen. Nun gibt es eine Halbschwester die Miterbin ist und ausserdem vielleicht noch andere Halbgeschwister. Vielleicht bedeutet, dass der Erzeuger meines Mannes sich nie zu dem Kind bekannt hat. Hat er dennoch andere Kinder, waeren sie ja auch Halbgeschwister und so auch erbberechtigt. Aus diesem Grund bekomme ich keinen Erbschein, weil erst einmal Nachforschungen angestellt werden muessen. Ich darf dieses Auto nicht mehr fahren, kann es weder abmelden noch ummelden, aus oben genannten Gruenden. Ich darf nur die Raten weiterbezahlen. Wovon??????? Das ist der naechste Punkt. Ich werde keine Rente bekommen, da wir erst ein halbes Jahr verheiratet waren. Ausserdem habe ich zum Januar meine Arbeitszeit auf 10 Std. / Woche reduziert, um meinen Mann pflegen zu koennen. Eine Aufstockung der Stunden geht erst zum Juli wieder. Das heisst im Klartext - keine Rente - kaum Gehalt - kein Auto - Stress ohne Ende. Nun habe ich Angst, dass unser gemeinsames Konto auch in die Erbmasse faellt. Kennt sich jemand damit aus???? Unsere Bank hat heute leider nicht geoeffnet, sodass ich erst morgen Auskunft einholen kann. Vielen Dank im Voraus Malleros |
#2
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo malleros,ein einziger Tip,versuch doch hier mal im rechtlichen Forum,julie hat hat viele wertvolle Tips und vielelicht fidnest du da Rat,ansonsten,wirklich dne Anwalt einschalten,hoffe,es hilft vielleicht auch die Rechtschutzversicherung.
Ich wünsch dir Luft holen und durch,susanne |
#3
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Wer hat beim Autovertrag unterschrieben?
evtl. Raten stunden lassen/ Vertrag ruhen lassen wg. Erbrechtsprüfung Ist die Bezeichnung Eheleute beim Kto? Bist Du eingetragen als Kontomitinhaberin? Rechtsanwalt wenn Du Rechtschutz versichert ist auf jeden Fall einschalten. Ansonsten mal beim Verbraucherschutz Termin vereinbaren. Lebensversicherungen? Wer ist Begünstigter im Falle... Alle Verträge rauskramen und immer auf Begünstigter prüfen! und wie schon geschrieben wurde mal im Rechtsthread fragen Wünsche Dir viel Kraft Heike
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(Meine geschriebenen Ideen, Bastel-Tipps, Berichte, Gedichte, Reime dürfen weder kopiert noch anderweitig, ohne meine Genehmigung, veröffentlicht werden HF) http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ghlight=HeikeF Leben ist, zeichnen ohne Radiergummi (K.Snyder) Für alle die Kraft brauchen: http://de.youtube.com/watch?v=dQhKjrlx0jI |
#4
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo,
ich kann Dir auch nur raten Dir Hilfe bei einem "Fachanwalt für Erbrecht" zu holen. Es ist wichtig, daß es sich um einen solchen FAchanwalt handelt, denn da bist Du sicher, daß er eine Zusatzausbildung zum Erbrecht hat und sich auch entsprechend jährlich weiterbilden muß!! Die Kosten des Anwalts sind natürlich auch ein Punkt. Falls Du im Bereich eines "Sozialhilfeempfängers" bist, kannst Du Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und mußt nur 10 € selbst zahlen. Sonst kannst Du auch versuchen auf Stundenbasis abrechnen zu lassen, damit fährst Du evtl. besser als mit normalen Gebühren (kommt natürlich auf die Höhe des Erbes an). Aber die Investition in einen Anwalt ist sicher nicht schlecht - gerade wenn die Möglichkeit besteht, daß andere Erben auf einmal auftauchen! Liebe Grüße Andrea |
#5
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Liebe Malleros,
Also mit dem Auto ist das schon so eine Geschichte.Ich musste den Erben, (Kinder) den Pflichtteil am Auto ausbezahlen.Den Rest habe ich dann bezahlt, und dann erst konnte ich es umschreiben lassen.Die Raten musste ich weiterbezahlen,durfte aber das Auto fahren. Wir hatten getrennte Konten,Aber wie ich weis,wird auch das gemeinsame Konto gesperrt.Da hängt man echt in der Luft.Wir hatten schon vieles im Vorfeld geklärt. Liebe Grüsse Christa B.
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Die Liebe ist stärker als der Tod |
#6
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Danke an Euch alle, die Ihr versucht zu helfen!
Der einzige Erfolg war heute, dass ich unser gemeinsames Konto auf mich alleine umschreiben konnte und dieses somit NICHT zur Erbmasse gehört. Ansonsten ist immer noch vieles unklar. Liebe Gruesse Malleros |
#7
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo,seh grad ,du bist auch hier.Ich wünsch dir wirklich ,das es für dich zügig läuft,denn,als wenn du keine anderen Gedanken trägst,als diese,es tut mir echt leid.Weiß leider auch nicht,wie ich dir da weiter helfen könnte,als Anwalt oder Internet,susanne,die dir eine zügige Klärung wünscht,einen ersten Erfolg ist es doch,wenns Konto jetzt raus ist,oder!!??
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#8
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo Malleros,
soweit ich mich erinnern kann (das ist sicher jetzt schon 2 Jahre her) hatten wir dieses Thema im Unterricht. Ich hoffe ich sag dir jetzt nichts falsches! Aber soweit ich informiert bin, erbt doch zuerst die Ehefrau alles und keine Kinder etc. So war das ja bei meiner Oma auch. Als ihr Mann verstarb bekam sie alles, obwohl ja noch Geschwister existierten. Das wurde auch nicht extra in einem Testament festgehalten, sondern wurde rechtlich geregelt. Erst als meine Oma starb, erbte ihre Schwester etwas und natürlich meine Mutter (die Tochter meiner oma) und die anderen Kinder meiner Oma etwas... Vielleicht guggst du mal im Internet unter Erbrecht... da steht sicher etwas drin. Liebe Grüße mimmi |
#9
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AW: Dringende Hilfe zum Erbrecht
Hallo Malleros,
tut mir leid zu lesen, dass Du genausoviele Probleme hast wie ich. Unsere gemeinsamen Konten wurden gesperrt und die Beträge als Erbmasse ans Finanzamt gemeldet. Diese Meldung ist Pflicht und wird Dir auch blühen. Wenn kein Testament vorhanden ist, bist Du als Ehefrau Haupterbin. 1/2 sind Dir, und bei gemeinsamen Kindern, diese die restl Hälfte, zu gleichen Teilen. Hat er sonstige Kinder, sind die auch erbberechtigt. Hat er keine Kinder, erben die Eltern, bzw. deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen (Erben 2. Ordnung)). Du siehst, es ist schon kompliziert. Wenn Du im Internet nachsehen willst, gib § 1930 BGB und § 1589 BGB in die Suchmaschine ein. Hoffe, bei Dir ist sonst alles in Ordnung. Hast Du Dich erkundigt, ob Du wenigstens die Rente für die ersten 3 Monate bekommst? Habe bisher noch nicht mal ausgerechnet bekommen, mit wieviel Rente ich rechnen kann. Hoffe er hatte wenigstens eine Lebensversicherung auf Dich abgeschlossen, auch wenn es ewig dauert, bis die endlich zahlen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib einfach eine P.N. Bin ja im gleichen Boot, aber schon ein kleines Stückchen weiter, vielleicht kann ich Dir ein paar Ratschläge geben.
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Sakurama |
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