#61
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
was Norma schreibt, ist nur bedingt richtig. Die DRV erwartet neue Klagen und wird dann im Einzelfall entscheiden. So stand es auch im Zeitungsartikel. Schwer zu verstehen -denn somit erhöhen sich die Kosten für die DRV noch- aber es wird dringendst geraten, Klage gegen die Abschläge einzureichen. Offenbar hofft die DRV, dass viele der Betroffenen einen Rückzieher machen, da ihnen das Verfahren zu lästig ist und vielleicht auch zu lange dauert. Dieser Anspruch bleibt aber auch für die Erben bestehen ! Ich habe bereits am 26.02.07 über meinen Anwalt Klage eingereicht, und das Verfahren wird zunächst beim SG in Düsseldorf geführt. Mein Anwalt verspricht sich einen recht guten Erfolg. In seiner Kanzlei sind auch schon mehrere Parallelverfahren anhängig. Also - nur Mut ! Liebe Grüße Regina Beate Geändert von Regina_Beate (23.03.2007 um 14:59 Uhr) |
#62
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo Zusammen !
Mir wurde gesagt (vom SoVD) die Klagen laufen schon alle und man müsste/sollte nun abwarten . Abwarten , obwohl wir an Krebs Erkrankten diese Zeit meist nicht mehr haben . Jedenfalls könne man dieses Verfahren nicht mehr forcieren . Leider . Liebe Grüsse Biba |
#63
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen. Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden! LG Birgit |
#64
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung"). Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt ! Das kann zwar dauern. Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht ! Gruß Regina Beate |
#65
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
H@llo, Ihr Lieben alle :-)
heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand. Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen. Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix. Liebe Grüße :-) http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
|
#66
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was? Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt. Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran. Gruß Puppe |
#67
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
@Alle,
Lest mal hier: "Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden." Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen
__________________
Jutta _________________________________________ |
#68
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Tia Kinder,
es war nicht Fakt sondern Frontal. Entschuldigung Gruß Puppe |
#69
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
für mich kommt es nicht überraschend, dass die Bundesregierung alles tun wird um zu verhindern dass dieses Urteil umgesetzt wird, entspricht doch auch die Rentenkürzung dem Willen der Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten, die ja wohl von "uns" auch gewählt worden sind. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Prozess gegen meine Rentenkürzung führen, der ist eher chancenlos.
Die letzte Gesundheitsreform hat für Kranke massive Kostensteigerungen gebracht, die Rentenreform für kranke Erwerbsunfähige eine teils heftige Rentenkürzung und auch die aktuelle Gesundheitsreform wird weitere Mehrkosten für Kranke bringen, denn wie anders sollen die nun möglichen Wahltarife finanziert werden ? Es ist einfach politischer Wille der Mehrheit, dass Krankheit zukünftig privat abgesichert werden soll, da können die privaten Versicherungen auch gut verdienen... Gruß Thomas |
#70
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo, zusammen !
In diesem Zusammenhang mal wieder ein kurzer "Off Topic-Beitrag" von mir, den man mir bitte verzeihen möge. Vor einiger Zeit lief der ZDF-Dreiteiler "2030 - Der Aufstand der Alten". Ein Zukunftsszenario ? Nein - die Grundsteine sind bereits gelegt und wir stecken mitten drin. Hier noch ein Artikel aus dem Spiegel. Aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nur auszugsweise. Der komplette Artikel (Quellenangabe) steht hier. Zitat:
__________________
Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#71
|
|||
|
|||
AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem 60.Lebensjahr! Einspruch einlegen !
Zitat:
Vielen Dank, dass ich Deinen Beitrag hier her verschieben durfte. Den anderen Thread werde ich dann ganz rausnehmen.
__________________
Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#72
|
|||
|
|||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo zusammen, bin neu hier und lese mit großem Interesse Eure Beiträge.
Ich bin seid Februar 2007 Witwe, im Januar 2007 jat mein Mann (*15.04.47) einen ANtragantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (Diagnose Adenocarcinom). Bis heute habe ich noch keinen Rentenbescheid erhalten. Habe im März Antrag auf Hinterbliebenrente gestellt, auch noch keinen Bescheid. Falls der Bescheid erst im Mai kommt, kann ich wohl ggfl. keinen Widerspruch mehr einlegen, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder? Das ist so ein umfangreiches Kapitel mit der Rente, das man fast verzweifelt. Gruß an alle Babs |
#73
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß. Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA. Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet. Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke Liebe Grüße DALI |
#74
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können. Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird. Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen. Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen. Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen. Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf. Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen. Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren. Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter. Liebe Grüße DALI |
#75
|
||||
|
||||
AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Zitat:
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen. Gruß DALI |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|