#1
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Resturlaub????
Hallo,ihr Lieben.
Ich hoffe mein Anliegen paßt hierher,zumindestens geht es um meine Rechte. Ich bin AUgust 06 erkrankt und war nun bis Mai 07 krank geschrieben. Nun sagte gestern mein Chef,dass mein Resturlaub aus 2006 ersatzlos gestrichen wurde,da ich ihn nicht bis März 07 genommen habe!!!WIE AUCH????? Ist das rechtens???? Hätt ich das gewußt,hätt ich mir was überlegt,um den Urlaub nicht zu verschenken. Wo kann ich das in Erfahrung bringen??? WÄre sehr dankbar für Tips von Euch und eure Erfahrungen!!!! Alles Liebe,Katrin
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] Mach kaputt-was dich kaputt macht |
#2
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AW: Resturlaub????
Hallo, Katrin !
Zu diesen Thema haben wir schon einen Thread (einfach anklicken) und dort findest Du auch einige Links, unter denen Du weiter Infos finden wirst. Zu beachten ist aber wohl auf jeden Fall, dass das Bundesurlaubsgesetz nicht unbedingt auf Dich zutreffen muss. Entscheidend wird sein, was im Tarifvertrag geregelt ist. Sorry - aber so gut kenne ich mich damit auch nicht aus. Warte bitte noch ein bißchen, denn sicherlich werden sich hier noch andere User zu Wort melden.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#3
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AW: Resturlaub????
Hallo Katrin,
ich bin im Dez. 06 krank geworden , hatte da auch nur noch 4 Tage Urlaub. Habe mich dann bei meiner Zuständigen Stelle informiert. Ich hätte auch den Urlaub bis Ende März nehmen müssen... Habe da auch noch mal gefragt, wie es auchssieht bei Krebs ect. Sie meinten nur, ich soll das mal mit meinen Arbeitgeber besprechen. Ich habe da aber nicht mehr angesprochen. Bei mir ging es ja auch nur um 4 Tage. Lg Juli |
#4
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AW: Resturlaub????
Hallo Katrin!
Ich hatte letztes Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen. Daher sind mir 20 Urlaubstage verfallen und 10 Urlaubstage habe ich auf mein "Lebensarbeitszeit-Konto" bekommen. Aber es kommt immer auf den Tarifvertrag an. Meine Firma ist in der "Chemie" und ansonsten tariflich immer so großzügig, dass mir die 20 Tage nicht wehtun. Das Urlaubsgeld habe ich nämlich trotzdem bekommen. Aber informiere Dich mal wegen des Tarifvertrags. Alles Liebe für Dich, Anke |
#5
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AW: Resturlaub????
arbeitsrechtlich ist es so dass der urlaub wenn man längere zeit
krank ist nicht verfällt. es ist sogar so, dass du in der zeit während du krank bist, urlaubsanspruch hast. wenn du aus einer langen krankheit heraus kündigst, und somit den urlaub nicht nehmen kannst, hast du sogar das recht, dir diesen auszahlen zu lassen. gruss ulli Zitat:
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#6
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AW: Resturlaub????
Hallo minimops / ulli,
tut mir leid, leider muss ich da ein bisschen korrigieren. Klar, hast Du solange Du beschäftigt bist, Urlaubsanspruch. Der muss aber laut BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Jahres genommen werden. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann bis zum 31.03.des Folgejahres ein Übertrag vorgenommen werden. Danach verfällt er. Ausnahme: Spezielle Absprachen mit dem Arbeitgeber oder Tarifverträge, die diesbezüglich eine andere Absprache getroffen haben. Beispiel: Du bist im Jahr 2005 erkrankt und erst im Jahr 2007 wieder "auf Arbeit". Der nicht genommene Urlaub 2005 ist endgültig zum 31.03.2006 verfallen. Der Urlaub aus dem Jahr 2006 kann bis zum 31.03.2007 noch genommen werden. Das mit dem Auszahlen ist auch so ein Irrglauben. Nicht genommener Urlaub ist eigentlich nur dann zu vergüten, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Nicht im Laufe eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist eigentlich verpflichtet den Arbeitnehmer in Urlaub zu schicken und darf Urlaub nicht abgelten. Wird aber in der Praxis oft ignoriert. Viele Grüsse JF |
#7
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AW: Resturlaub????
der urlaubsverfall hält vor gericht nicht stand. mein bruder führt eine
firma, und ein angestellter hat erfolgreich seinen urlaub aus 2 jahren krankheit sich bei kündigung auszahlen lassen. Gruss Ulli Zitat:
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#8
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AW: Resturlaub????
Hallo!
Also irgendwie ist doch logisch das Urlaub verfällt. Wenn man mal bedenk das jemand im Januar 2007 krank wird und noch keinen Urlaub genommen hat und im Jahr 2009 die Arbeit wieder aufnehmen kann, dann hätte derjenige im Jahr 2009 90 Tage Urlaub ( wenn man von 30 Urlaubstagen ausgeht). Also hätte man nochmal 18 Wochen Urlaub im Jahr 2009. Wie soll ein Arbeitgeber das bitteschön mitmachen??? Und wie das erst auf die Kollegen wirken würde. Sorry aber es wäre nur richtig das Urlaub verfällt alles andere wäre für den Arbeitgeber völlig unzumutbar. Und wenn ich lese wenn ich das gewusst hätte das Urlaub verfällt hätte ich das anders geregelt, sorry aber da geht mir die Hutschnur hoch. Wenn man krank ist ist man krank. Gruß Gerda |
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