#1
|
|||
|
|||
was steht mir zu?
ich hoffe, ich bin hier richtig für die frage. über die suchfunktion bin ich nicht weitergekommen.
was steht mir zu, wenn ich an krebs erkrankt bin/war? gibt es eine bestimmte menge an lymphdrainage im quartal? wieviel massagen und kg bekomme ich verschrieben? ab wann darf ich zur kur fahren? ich bin da leider sehr unwissend. lg janine |
#2
|
|||
|
|||
AW: was steht mir zu?
Hallo Janine:
Reha oder Kur: nach Therapie-Abschluss, wobei der Antrag bereits etwa 2 bis 3 Monate vorher gestellt werden kann Lymphdrainagen: bei Bedarf (Zuzahlung!) oder während der Reha/Kur (ohne Zuzahlung). Krankengymnastik oder Massagen: bei Bedarf (Zuzahlung) oder während der Reha/Kur (ohne Zuzahlung) Liebe Grüße Norma |
#3
|
|||
|
|||
AW: was steht mir zu?
hallo norma!
danke für deine antwort. das heißt, wenn ich lymphdrainage bekomme und sie mir aus verschiedenen gründen besserung verschafft, habe ich anspruch auf mehr als sechs stück im quartal? wieviel gibt es denn maximal? wenn mir beim sprechen ständig übel wird, gibt es stellen, bei denen ich atemtechniken oder anderes sprechen lernen kann? wie sieht es mit kiesertraining aus, um mit den einschränkungen besser leben zu können? falls dich meine geschichte interessiert, ich stehe unter nachsorge, speiseröhrenkrebs und mund-kiefer-krebs. vielleicht fallen dir ein paar tipps ein. lg janine |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|