#1
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Ausweisbild
Hallo,
ich brauche, weil ich geheiratet habe, einen neuen Ausweis mit biometrischen Passbild. Nun habe ich beim Fotograf welche erstellen lassen und die Dame sagte ich dürfte auf dem Bild kein Tuch aufsetzen, ich müßte mit Glatze fotografiert werden. Ich möchte aber auf meinem Ausweis kein Bild mit Glatze, wie ist da bei sowas die Rechtslage, weiß das jemand? Darf ich auf dem Bild ein Tuch aufhaben oder nicht? LG Sandy |
#2
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AW: Ausweisbild
Danke Tanja.............
Also das heißt ich muß da ein Bild mit Glatze abgeben, und wenn ich Moslem oder so wäre, dann würde es gehen und ich dürfte ein Tuch aufhaben, aber als Schwerkranker ohne Religion gehts anscheinend nicht. Ich sage nur Sch......... Deutschland....... LG Sandy |
#3
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AW: Ausweisbild
Hallo Sandy,
keiner kann Dich als Krebskranker zwingen ein Paßfoto mit Glatze machen zu lassen! Das wäre aus meiner Sicht eine Diskriminierung (AGG). Schau mal hier: http://www.bsi.bund.de/literat/tr/tr...104_A1_213.pdf Hier steht auf Seite 13 Kopfbedeckung nur in Ausnahmen. Na wenn ne Glatze durch eine Krebserkrankung keine Ausnahme ist? Liebe Grüße Iris |
#4
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AW: Ausweisbild
Guten Morgen,
ich habe mich heute morgen durch unsere Verwaltungsbibliothek gelesen. Bei Sandys Frage muss man zw. Reisepaß und Personalausweis trennen und auch das entsprechende Bundesland beachten. Beim Reisepaß gibt es die Pass-Verordnung. Danach muss das Lichtbild die Personen in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Die Passbehörde kann vom Gebot der Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorrübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen. Der Bund hat zwar ein Personalausweisgesetz, die Länder führen dies aber mit eigenen Landespersonalausweisgesetzen aus. Sandy wohnt in Baden-Württemberg. Somit findet dort der § 5 LPAuswG Baden-Württemberg Anwendung, wonach das Lichtbild die Personen zwar ohne Kopfbedeckung zeigen muss; hiervon kann die Personalausweisbehörde Ausnahmen zulassen. In den Kommentaren finden sich in der Tat hauptsächlich religiöse Ausnahmen, wobei dort hauptsächlich christliche Ordensgemeinschaften genannt werden. Einschlägige Urteile in BaWü habe ich leider nicht gefunden. Soweit die Rechtslage. Die Behörde kann also Ausnahmen zulassen. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch noch folgender Link interessant: http://www.buergerbeauftragter-mv.de...6&SpecialTop=8 Allerdings gibt es ja auch sowas wie gelebte Praxis. Schließlich sind bei den Ämtern Leute wie Du und ich beschäftigt, mit Herz und Lebenserfahrung. Hier bei uns ist es wohl nie ein Thema, wenn eine Frau mit Fiffi in die Bürgerberatung kommt. Da wird anstandslos der Antrag aufgenommen. Einen Fall mit Kopftuch hatten sie noch nicht. LG Dirk
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#5
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AW: Ausweisbild
Pipsimaus auch ich hab ein Bild gebraucht..
hatte auch keine Haare.. Ich hab mich nett schminken lassen und dieses Foto ist einfach Teil meines Lebens geworden.. Hatte auch eine Perücke, aber die war mir viel zu heiss.. hab dann nette gehäkelte Hauben getragen oder eben ein Tuch.. Für mich war die Glatze auch nie ein Problem... |
#6
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AW: Ausweisbild
Hallo leute
Muß mein Schwerbehinderungsausweiß beantragen,und ein foto machen, muß das mit glatze sein oder darf man mit tuch oder perücke machen.lg jessi |
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