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EU-Rente und Minijob
Hallo allerseits,
ich hoffe, irgend jemand kann mir bei meinem Problem helfen. Ich bekomme seit einem Jahr volle Erwerbsminderungsrente, darf laut Bescheid 400 € dazuverdienen. Mein Arbeitsvertrag besteht noch. Nun habe ich die Möglichkeit, in meiner alten Firma ein paar Stunden pro Woche zu arbeiten und habe auch schon damit angefangen. Das ist ideal, weil es finanziell recht eng wurde und ich dort meine Arbeitszeit selbst einteilen kann, je nach Befinden. Das Steuerbüro sagt nun aber, dass ich nicht als Aushilfe auf Minijobbasis angestellt werden kann, da ja mein Arbeitsvertrag noch besteht. Kündigen möchte ich den aber auf keinen Fall. Was kann ich tun? Bin für jede Antwort dankbar! LG Karin |
#2
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AW: EU-Rente und Minijob
Tja...und ersteinmal ein Hallo, Annagesa,
da hat wohl das Steuerbüro von dem Teilzeit- und Befristungsgesetz noch nichts gehört, gilt ja schliesslich erst seit 2001 . Seitdem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Jeder Arbeitnehmer - auch Teilzeitbeschäftigte - kann nach mindestens sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitszeit verringern, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Anspruch gilt nur in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern (§ 8 Abs. 7 TzBfG). Die Regelung ist unternehmens-, nicht betriebsbezogen, es gilt das Pro-Kopf-Prinzip ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit. Die Zahl wird also auch bei ausschließlicher Beschäftigung von mindestens 16 geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern erreicht. Und da Du ja mit dem Arbeitgeber übereingekommen bist und auch schon nach dem ausgemachten Schema arbeitest, hast Du im Grunde genommen einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt, die halt nach dem Minijob-System bezahlt wird. Das Steuerbüro nimmt also Deine Stammdaten und ändert sie auf eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ab. Du hast ja nicht vor beide (Vollzeitjob und Aushilfsjob) Jobs auszuüben, sondern nur einen und Du bekommst schliesslich auch nur einen bezahlt (..schade...leider ). Da hat das Steuerbüro einen Denkfehler. Würdest Du Deinen Vollzeitjob ausüben, ja dann, und nur dann, könntest Du in dem gleichen Unternehmen nicht auch noch einen weiteren Job ausüben, egal ob Minijob oder Vollzeit. Viel Spass beim werkeln
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#3
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AW: EU-Rente und Minijob
Hallo Annagesa,
ich denke mal, das ist doch egal ob Du einen Arbeitsvertrag hast oder nicht. Dur darfst nur nicht über 400 Euro verdienen. Egal ob angestellt oder geringfügig. Lasse mich aber gerne belehren. Gruß Altmann |
#4
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AW: EU-Rente und Minijob
Hallo Altmann,
ich hab das ja auch so gesehen, wurde aber belehrt, dass ich, solange ich noch einen festen Vertrag habe, nicht noch einen Vertrag über einen Minijob bekommen kann. Und das fällt denen nach fast einem Monat Arbeit ein! Hallo J.F., ganz herzlichen Dank für die Infos, das hat mir sehr geholfen. Ich hab das so weitergegeben, mal sehen, was sie dazu sagen! Schönes Wochenende wünscht euch Karin |
#5
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AW: EU-Rente und Minijob
Hallo Annagesa,
also das heißt, daß in Deinem Vertrag ein festes Gehalt und feste Arbeits- stunden stehen. Soll das der Grund sein? Sollen die Dir doch fristlos kündigen und einen neuen Vertrag machen. Also versteh ich nicht ganz. Man kann einen Vertrag doch auch abändern. Gruß Altmann |
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