#1
|
|||
|
|||
zuzahlung bei serienfahrten
hallo ,, bei mir wurde ende letzten jahres krebs festgestellt und ich sollte mich einer op unterziehen , nun habe ich mich nach alternativen umgegesehen und mich zu einer bestrahlungsthreapie entschlossen die ich auch letztes jahr noch begonnen und in diesem jahr abgeschlossen habe.nun zanke ich mich mit meiner krankenkasse( bkk) um die erstattung der fahrtkosten mit meinem eigenen pkw
. habe eine verordnung für serienfahrten bekommen , habe auch die 1 % regelung für chronisch kranke . erst hieß es das sie nur bis zur nächstgelegen threapiemöglichkeit zahlen und haben mir 32 km einzelne strecke genehmigt ( schriftlich) meine tatsächlichen fahrstrecke war aber 68 km je fahrt . nun heißt es plötzlich ich sollte je fahrt min. 5 euro eigenanteil zahlen was ja bei 2x 32 = 64 km x 0,20 cent nur noch zu einer erstattung von 2,80 euro je fahrt führen würde. ich hatte ingesammt 43 fahrten ( hintereinander außer sa. so. ) also bei mir 5848 km . wie ist denn nun die gültige rechtslage , zuzahlungen bei serienfahrten, nur die erste und letzte oder doch jede fahrt . wäre um eine eindeutige antwort sehr dankbar und wenn möglich mit nachweis ,damit ich meiner bkk etwas schriftliches vorweisen kann . danke im vorraus ..ma. Geändert von compra (27.03.2010 um 14:54 Uhr) |
#2
|
|||
|
|||
AW: zuzahlung bei serienfahrten
Hallo compra,
eine eindeutige regelung gibt es da wohl nicht, ist von KK zu KK verschieden. Ich habe auch 36 Bestrahlungen hinter mir, eine Fahrt ca. 60 km, habe ab 1.1. diesen jahres pro tag 14 Euro zugezahlt. Ich bin bei der Bukna und bei meiner Ersterkrankung musste ich nur für die erste und letzte fahrt dazubezahlen. Auf meine Frage hin, warum das jetzt anders sei, sagte man mir, dass es 2007 (glaube ich) geändert wurde. hatte das Glück, dass ich den überwiegenden teil der Bestrahlungen in 2009 hatte, wo ich schon befreit war. Wenn du deine Zuzahlungsgrenze erreicht hast, reiche sofort die Quittungen ein und beantrage Befreiung von der Zuzahlung, das dauert zwar auch paar tage, aber zuviel gezahltes bekommst Du zurück. leider kann ich dir nix anderes sagen. Übrigens durfte ich zur Bestrahlung nicht selber fahren, da bestand kein Versicherungsschutz gruß sonnenstrahl |
#3
|
||||
|
||||
AW: zuzahlung bei serienfahrten
Hallo compra,
dieses Thema hatten wir hier schon sehr oft. Normalerweise ist bei der ersten bzw letzten Fahrt ein Anteil von 10% zu zahlen. Maximal 10€ Lies mal hier: http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=41683 Dann dort den Beitrag mit der Nr.: 9 (von mir). Dort habe ich auch die gesetzlichen Grundlagen beschrieben und verlinkt. Alles Gute Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#4
|
|||
|
|||
AW: zuzahlung bei serienfahrten
Danke für die antworten
|
#5
|
|||
|
|||
AW: zuzahlung bei serienfahrten
hallo ,, habe nun eine andere frage dazu ,, wo steht das ich die nächstgelegene behandlungsmöglichkeit in anspruch zu nehmen habe und die sich daraus resultierendenden fahrtkosten. wenn das nirgenwo vorgegeben ist , müßte dann die kasse nicht die tatsächlichen fahrtkosten als zuzahlung anerkennen und nach überschreiten meiner 1 % hürde bei chronischer Krankheit den rest mit 0.20 cent pro km vergüten. und wenn dem so wäre dann würde ja auch jeder durch diese anerkennung bald seine belastungsgrenze von 2 % erreichen. also wo steht das mit der nächstegelegenen behandlung .
mfg.mats |
#6
|
||||
|
||||
AW: zuzahlung bei serienfahrten
Hallo compra,
es steht glaube ich in den Satzungen der Krankenkassen. Es ist im Übrigen auch egal, wo es steht; denn Dein Arzt entscheidet wo die Behandlung stattfindet. Dann mußt Du Deine Krankenkasse informieren, damit diese die Behandlung genehmigen kann. (Bei Serienfahrten und Serienbehandlungen ist eine Genehmigung der Kasse erforderlich.) Wenn das geschehen ist, kannst Du auch fahren (auch wenn es die längste Strecke ist.) Es kann ja auch sein, das die nächste Stelle keinen Platz für Deine Behandlung hat. Also, Ruhe bewahren und das Notwendige nacheinander abarbeiten. Lieben Gruß Wolfgang PS. Die 1% Grenze ist erst dann wirksam, wenn Du mindestens ein Jahr als chronisch krank giltst. Sonst sind es 2 %
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (06.04.2010 um 21:42 Uhr) Grund: PS nachgetragen |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|