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Behindertenausweis - Einstufung / KFZ-Steuer-Befreiung
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir meine Frage auch beantworten. Als ich vor 8 Jahren einen Behindertenausweis für meinen Sohn hatten, brauchten wir für unser Auto keine Steuern zu zahlen. Ist das heute auch noch so? Bei meiner Mama wurde nämlich ein Tonsillemkarzinom mit Lymphknotenbefall diagnostiziert. Hab mich nun hier durchgelesen und sie wird ja somit 80% bekommen. Danke und LG Anja |
#2
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AW: Behindertenausweis - Einstufung / KFZ-Steuer-Befreiung
Hallo Anja,
das gilt nur bei einem "G" bzw. "aG". Hier ein Auszug: Die Kfz-Steuer wird um 50 % für Schwerbehinderte ermäßigt, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Die Steuerermäßigung hängt davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Es besteht hier ein Wahlrecht des Behinderten. Dabei muß der Wagen aber auf den Behinderten zugelassen sein. Lieben Gruß Billa Geändert von puma-billa (11.04.2010 um 21:33 Uhr) |
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