#1
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nahrungsergänzungsmittel
Meine mutter hatte einen mastdarmtumor
dieser wurde entfernt jetzt hat sie eine nahtinsuffizens bekommen und musste lange mittels vakuumschwammtherapie behandelt werden! (7Wochen KH Aufenhalt) dies ging natürlich nich spurlos an ihr vorbei, sie magerte ab auf 36 kilo bei einer körpergrösse von 1,67. mit dazu bei trägt natürlich auch der dünndarmstoma über den sie auch noch viele nährstoffe verliert. im KH bekam sie deswegen schon fresubin zusatznahrung jetzt wo sie daheim ist kämpfen wir damit, das ie dieses verschriben bekommt. wie waren schon bei 3 ärzten keiner macht es, jeder hat angst das er es nachher an die krankenkasse selbst bezahlen müsse, wenn die krankenkasse es für unnötig hält. wir waren auf der krankenkasse, diese hat gesagt das es im falle meiner mam übernahmefähig ist, allein bei krebserkrankung und bei diesem untergewicht. aber die ärzte stellen sich immer noch quer. sie darf ja auch durch das stoma besdingt nicht alles essen, wie fettige sachen etc. was sollen wir nur tun? |
#2
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AW: nahrungsergänzungsmittel
hallo halloworld
lass dir die Zusage für die Kostenübernahme schriftlich geben, dann müssen die Ärzte es aufschreiben. Ansonsten würde ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen und die Ärzte wirklich nerven. silverlady |
#3
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AW: nahrungsergänzungsmittel
so eine kostenzusage könnten sie nicht ausstellen,
da in den arzneimittelrichtlinien ja schon drin steht das es verodnungsfähig ist in diesen fällen. sie könnten ja keine zusage für etwas geben was eh schon erlaubt ist in den richtlinien war die aussage der krankenkasse |
#4
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AW: nahrungsergänzungsmittel
dann würde ich den Arzt bitten, mit dem Sachbearbeiter in deiner Gegenwart zu telefonieren und es sich fernmündlich bestätigen zu lassen.
Ihr könnt auf einer Rezeptierung bestehen, da ansonsten der Arzt wissentlich eine notwendige Behandlung verweigert. Such dir die telefonnummer in deinem Bundesland der Kassenärztl. Vereinigung raus und informiere dich. Ansonsten es bei unterschiedlichn Ärzten versuchen. Hausarzt Onkologe Krankenhaus da habt ihr größere Chancen. alles Glück der Welt silverlady |
#5
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Die Zusage der Krankenkasse nützt nur insoweit etwas, daß der Arzt es verschreiben muß.
Leider wird er dann in Regress genommen werden und muß das Mittel aus eigener Tasche bezahlen. Mein Onkologe wurde in einem gleich gelagerten Fall zu 32.000 € Regresszahlung verurteilt , da er trotz "Zusage" (was ja insofern keine ist) in mehreren Fällen auch dieses Medikament, bzw. Nahrungsergänzung verordnet hat. Er hat damit einfach gemessen am Budget der anderen Ärzte sein Budget überschritten. Er fliegt jetzt 1 x pro Monat am Wochenende nach England als Aushilfsarzt, um den Kredit für die 32.000 € abzubezahlen , neben seiner normalen Tätigkeit hier. Liebe Silverlady, der Arzt ist der Unschuldigste in der Kette. Grüssle Urmeli Geändert von Urmel62 (14.12.2010 um 12:59 Uhr) |
#6
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Also ich bekomme Fresubin 2kcal (bedeutet so eine kleine Flasche hat 400 Kalorien) von meinem Hausarzt verschrieben und meine Krankenkasse übernimmt das auch, muß nur 10% zuzahlen.
Hatte wegen Kehlkopfkrebs eine Magensonde, die ist jetzt raus, aber mit normalem Essen nehme ich nicht zu, sondern wahrscheinlich würde ich sogar abnehmen.
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#7
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Zitat:
bei einem Gewicht von 36 kg auf 1,67 cm und einer Krebserkrankung wird keine Krankenkasse den Arzt in Regress nehmen!!!! Und wenn doch, dann gibt es rechtliche Mittel und Wege, dagegen anzugehen. Wenn ein Arzt zu 32.000 EUR Rückzahlung verdonnert wurde, dann dürfte etwas faul sein. Vor allem überlege man mal die Summe für hochkalorische Nahrung??? (Was nun? Gleichgelagerter FALL oder mehrere FÄLLE?) Als Patient interessiert es mich aber wie die Tauchtiefen, ob der Arzt das unschuldigste Mitglied ist oder nicht. Der Arzt, und nur dieser, ist für mich Ansprechpartner Nr. 1. Ein guter Arzt vermag sowohl aufgrund seines medizinischen als auch seines Rechtswissens abzuwägen, wann welche Behandlung notwendig ist oder nicht. Und wenn diese es nach seinem Dafürhalten ist, dann scheut er sich auch nicht, dazu zu stehen. Hält er sich an das Gesetz, hat er auch nichts zu befürchten. Für jede Handlung ist im Zweifelsfall auch eine Begründung fällig. Das ist nicht nur bei Ärzten so, sondern begegnet uns im täglichen Leben. Die Ärzte, welche sich ins Hemd machen, und das sind zum Glück nicht alle bzw. die Minderheit (zumindest nach meinen Erfahrungen), und dann bei einem Krebskranken mit solch enormen Untergewicht keine hochkalorische Nahrung verschreiben, sollten lieber zum Bäckereifachverkäufer umschulen. Ich bin keinesfalls weltfremd, aber sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis. Der Mediziner mag keine Unannehmlichkeiten, aber der Schwerstkranke darf um das kämpfen, was ihm laut Gesetz zusteht, obwohl ihm dazu jegliche Kraft fehlt? Nee, so gehts nicht. Halloworld, habt ihr euch schon mal an eure Uniklinik gewandt? Evtl. könnte es da einfacher sein. Welche Alternative bietet denn der Onkologe an? Das wäre doch fast schon ein Fall für künstliche Ernährung. Alles Gute und viel Glück.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 Geändert von Conny44 (19.12.2010 um 15:08 Uhr) |
#8
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AW: nahrungsergänzungsmittel
@Urmeli
Zitat:
Die Regresse sind für die niedergelassenen Ärzte eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Es kann sein, dass Dein Onkologe ursprünglich eine viel höhere Regressforderung hatte, die dann im Widerspruchsverfahren oder auch vor dem Sozialgericht reduziert worden ist. Dies ist alles sehr aufwendig, mit viel Arbeit und Kraft, welche für die Patienten nicht zur Verfügung steht, verbunden. @halloworld Die Krankenkasse Deiner Mutti kann Euch bei dem Problem nicht richtig helfen, da die Strukturen im deutschen Gesundheitswesen sehr kompliziert sind. Mein Rat an Euch wäre, sich an einen Arzt zu wenden, der eine Zusatzausbildung für Ernährungsmedizin hat, diese arbeiten meistens mit sog. Ernährungsteams zusammen. Zu einem Ernährungsteam gehören speziell ausgebildete Pflegekräfte, welche auch zum Patienten nach Hause kommen. Ich habe für Euch verschiedene Listen mit Anschriften von entsprechenden Medizinern herausgesucht und hoffe, dass Ihr jemanden findet, der Euch weiterhelfen kann. 1.) http://www.ernaehrung.de/adressen/sc...axis/liste.php 2.) Bund Deutscher Ernährungsmediziner-Schwerpunktpraxen http://www.bdem.de/index.php?page=18 3.) Broschüre zum ungewollten Gewichtsverlust bei Krebserkrankungen: http://www.diaetverband.de/wissenswe...wichtsverlust/ Liebe Grüße! Elisabethh. |
#9
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Hallo Urmel 62
ich arbeite in einer Apotheke und ich kann dir aus Erfahrung sagen, das es mit den Nahrungsergänzungsmittel viel Ärger gab. Aber der normale und richtige Weg ist,der Arzt verschreibt diese Nahrung auf einem Rezept,mit dem Hinweis " Genehmigungspflichtig" nur abzugeben nach Genehmigung der Krankenkasse. Die Apotheke schickt dann eine Kopie des Rezeptes plus Kostenvoranschlag zur Krankenkasse und wenn sie es genehmigt,dann wird der Arzt niemals zur Verantwortung gezogen. Er hat sich abgesiechert mit dem Zusatz. Sollte die Krankenkasse es dann nicht genehmigen,darf die Apotheke diese Nahrung auch nicht beliefern. Du siehst so ist der Arzt auf der sicheren Seite und ich verstehe nicht warum er sich weigert. Gerade ein Onkologe sollte diese für den Patienten wichtige Nahrung verschreiben. Ich wünsche deiner Mutter alles Gute. Suusi |
#10
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Hallo zusammen,
es gab übrigens schon einmal einen ähnlichen Thread, auch dazu hatte ich mich geäußert. Auszug: Es ist eindeutig in der Arzneimittelrichtlinie, Ergänzung vom 25.8.2005, Ziffer 15.3. geregelt, dass in medizinisch notwendigen Fällen eine enterale Ernährung bei fehlender oder eingschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig ist, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. Zu prüfen hat das der Arzt und nicht die Krankenkasse!!! http://www.krebs-kompass.org/forum/s...&postcount=104 Das, was Sternchens Arzt gemacht hat, ist genau das, was ich auszudrücken versuchte. Er stand zu seiner Entscheidung und hat sie auch folgerichtig begründet. Was die Beihilfe sich allerdings geleistet hat, schlägt den Fass aus dem Boden. Wie kann so ein Sesselpu.... (sorry, bin auch einer) eine ärztliche Entscheidung dermaßen in Frage stellen, und dem nicht genug, schon im Vorfeld für den Fall eines Widerspruchs seine unqualifizierte Bemerkung schriftlich wiedergeben. Nicht zu fassen und im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachhintengehen vorprogrammiert. Dass es so eine Möglichkeit mit dem Zusatz "genehmigungspflichtig" für die Apotheke gibt, wusste ich nicht. Ist sicher eine gute Absicherung für den Arzt, ändert aber an der Notwendigkeit für den Patienten nichts. Solche Aussagen der KK bzw. Beihilfe, wie sie Sternchen erfahren hat, sind hoffentlich eine Ausnahme. Wenn nicht, sollten die Mitarbeiter dort etwas besser geschult werden. Nachtrag: Und hier noch einen Auszug aus der Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2009, Nr. 49a zuletzt geändert am 16. September 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 178: S. 3 923 in Kraft getreten am 25. November 2010 - also relativ neu § 21 Medizinisch notwendige Fälle (1) 1 Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. 2 Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren. (2) Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat bei der Verordnung von enteraler Ernährung zu prüfen, ob insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation geeignet sind, eine ausreichende normale Ernährung auch ohne Einsatz von enteraler Ernährung zu gewährleisten, und diese gegebenenfalls zu veranlassen: - Bei unzureichender Energiezufuhr ist eine kalorische Anreicherung der Nahrung mit Hilfe natürlicher Lebensmittel (z. B. Butter, Sahne, Vollmilch, Fruchtsäfte, Öle, Nahrungsmittel mit hoher Energie- und Nährstoffdichte) sowie ein erweitertes Nahrungsangebot mit kalorien- und nährstoffreichen Zwischenmahlzeiten zu veranlassen. - Restriktive Diäten sind zu überprüfen. - Bei Schluckstörungen ist auf eine geeignete Lagerung der Patientin oder des Patienten sowie eine angemessene Konsistenz der Nahrung zu achten und die Verordnung von Heilmitteln (Anbahnung und Förderung des Schluckvorgangs als Teil der Stimm-, Sprech- und Sprachbehandlung [Logopädie] oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung zur Verbesserung der Mund- und Essmotorik als Teil der Ergotherapie) zu prüfen. - Verordnete Medikamente sind unter dem Gesichtspunkt negativer Effekte auf den Appetit und den Ernährungszustand kritisch zu überprüfen. - Es sind geeignete pflegerische Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden Trinkmenge zu veranlassen. - Kaustörungen sind durch Mundpflege, Mundhygiene, notwendige Zahnbehandlungen oder -sanierungen und – soweit erforderlich – funktionsfähige Zahnprothesen zu beheben. - Motorische Probleme beim Zerkleinern der Nahrung sind, soweit erforderlich, durch die Verordnung von ergotherapeutischem Esstraining und entsprechende Versorgung mit geeignetem Besteck zu beheben. - Bei Beeinträchtigungen der geistigen und psychischen Gesundheit stehen insbesondere die Zuwendung beim Essen mit Aufforderung zum Essen sowie geduldiges Anreichen der Nahrung im Mittelpunkt. - Soziale Maßnahmen können erste Priorität haben, hierzu gehört die Beratung der Angehörigen, das Organisieren von Besuchsdiensten, Unterstützung beim Einkauf und, soweit erforderlich, die Lieferung von vorbereiteten Produkten.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 Geändert von Conny44 (19.12.2010 um 22:42 Uhr) Grund: Nachtrag |
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AW: nahrungsergänzungsmittel
Zitat:
Deswegen hatte ich auch in meinem vorigen Beitrag auf die Konsultation bei einem Spezialisten für Ernährungsmedizin hingewiesen. Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (19.12.2010 um 23:22 Uhr) |
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