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ÄZ / Verträge zum DMP /BK in Rheinland-Pfalz....
Ärzte Zeitung, 29.07.2004
" Verträge zum DMP Brustkrebs jetzt auch in Rheinland-Pfalz AOK bietet Gynäkologen Einzelverträge an - alle anderen Krankenkassen schließen Kollektivvereinbarung mit den derzeit noch vier KVen MAINZ (chb/mm). Auch in Rheinland-Pfalz können sich Patientinnen mit Brustkrebs nun in Disease Management Programme einschreiben. Dabei gibt es - wie schon bei den Diabetes-Programmen - eine landestypische Besonderheit. Als einzige Kasse in Rheinland-Pfalz setzt die AOK auch dort wieder auf Einzelverträge. Abgeschlossen wurden beide Verträge fast zeitgleich Mitte Juli, nur die Vertragspartner unterscheiden sich. Auf der einen Seite hat die Arbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen, der Innungskassen und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse gemeinsam mit den Ersatzkassen und der Bundesknappschaft einen Vertrag mit den derzeit noch vier KVen des Landes und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz geschlossen. Vertragspartner der AOK sind dagegen der Frauenärzteverband Rheinland-Pfalz und die Brustzentren des Landes. Hohe Anforderungen für alle teilnehmenden Ärzte Ziel des Vertrages zwischen KVen und Kassen ist es, die Zahl der brust-erhaltenden Therapien zu erhöhen und so die Lebensqualität der Frauen zu verbessern. Vorgegeben wird eine für alle Beteiligten bindende Therapiekette. Sie soll ein reibungsloses, koordiniertes Zusammenarbeiten von niedergelassenen Ärzten, Klinikern und Therapeuten sicherstellen. Am DMP teilnehmende Vertragsärzte und Kliniker müssen regelmäßige brustkrebsspezifische Fortbildungen und die Teilnahme an Qualitätszirkeln nachweisen. Als "koordinierende DMP-Ärzte" dürfen ausschließlich Fachärzte mit fundierten Kenntnissen in der Brustkrebstherapie an dem Programm teilnehmen. Die nachzuweisenden Qualifikationsbedingungen basieren nach Angaben des BKK-Vorstandes Raimund Nossek auf den sogenannten S3-Leitlinien "Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms der Frau" und "Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland", den "EUSOMA-Prüfkriterien" sowie den "Fachlichen Anforderungen für die Zertifizierung von Brustzentren durch die Deutsche Krebsgesellschaft und Deutsche Gesellschaft für Senologie". Alle teilnehmenden Kliniken verpflichten sich, mindestens 150 Erstoperationen und 40 Operationen pro Operateur und Jahr nachzuweisen. Ab Januar 2006 sind dann 50 Operationen vorgeschrieben. Bei der Diagnosestellung soll ein hoher Sicherheitsstandard erreicht werden, in dem die beteiligten Ärzte mindestens 2000 Mammographien pro Jahr nachweisen müssen. Sind Ultraschalluntersuchungen erforderlich, soll der behandelnde Arzt mindestens 300 Sonographien pro Jahr erbracht haben. Kaum inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Verträgen Als weitere Besonderheit wurde in den Vertrag aufgenommen, daß sowohl bei der Begutachtung der Mammographie als auch bei der histologischen Befundung generell eine Zweitmeinung eingeholt werden muß. Scheint eine radikale Mastektomie unausweichlich, müssen die Gründe schriftlich dargelegt werden. Bei Operationen soll darüber hinaus in der Regel das "zweiseitige Verfahren" angewendet werden. Das heißt, Gewebeentnahme und eine eventuell sich anschließende Operation sollen in zwei Schritten erfolgen. "Über die erforderliche Operation muß dann nicht ad hoc entschieden werden, dies gewährleistet eine eindeutige, mehrfach gesicherte Befundung", begründet BKK-Vorstand Nossek diese Regelungen. Für die OP-Nachsorge wurde festgeschrieben, daß in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorgaben bei einer brusterhaltenden Therapie in den ersten drei Jahren halbjährlich eine Mammographie der operierten Seite und jährlich eine Mammographie der anderen Brust erfolgen soll. Der Vertrag der AOK mit dem Frauenärzteverband und den Brustzentren entspricht nach Angaben von Dr. Werner Harlfinger, Landesvorsitzender des Verbandes, dem DMP-Vertrag der anderen Kassen mit den KVen. "Er unterscheidet sich nur in Kleinigkeiten", versichert Harlfinger, der an beiden Verträgen mitgearbeitet hat. Da aber noch einige Details geklärt werden müssen, soll es erst in Kürze genaue Informationen geben. Lange Zeit sei er ein großer Kritiker von Einzelverträgen gewesen, berichtet der Gynäkologe. Das habe sich aber geändert. "Die AOK war ein ernsthafter Verhandlungspartner und ist uns in allen Punkten entgegengekommen", sagt Harlfinger. So soll unter anderem eine Clearingstelle dafür sorgen, Probleme einzelner Ärzte mit der Kasse auszuräumen. "In diesem Gremium haben die Ärzte, die nicht von der Kasse kommen, eine Mehrheit, damit können wir gut leben", so der Mainzer Gynäkologe. Sechs Ärzte gehören dem Gremium an, zwei stellen die niedergelassenen Gynäkologen, zwei werden von den Brustzentren geschickt und zwei von der AOK. Für den Berufsverband war der Abschluß des Vertrages unter anderem deshalb wichtig, weil ihm erstmals bundesweit die Möglichkeit gegeben wurde, vertragspolitisch tätig zu werden. Daß er sich wegen des Abschlusses von Einzelverträgen Kritik ausgesetzt sieht, ficht Harlfinger nicht an: "Wenn mir jemand ernsthafte Verhandlungen anbietet, höre ich mir die Vorschläge an, und wenn dabei etwas Vernünftiges erreicht werden kann, erwarte ich von jedem die geistige Flexibilität, entsprechend zu reagieren", stellt Harlfinger klar." Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/200...m_uns&bPrint=1 |
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