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Schwerbehindertenbescheid für Arbeitgeber?
Hallo Elke,
du musst nur den Ausweis zum kopieren dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Normal geht dies über die Schwerbehinderten Vertretung. Den Bescheid musst du nicht vorlegen, bei Beeinträchtigungen muss der werksärztlich Dienst diese aufnehmen und ggf. der Abteilung mitteilen. Dieser darf auch nichts zu deiner Krankheit mitteilen, sondern nur ob du z.B. heben darfst, lange stehen kannst, also deine festgestellten Einschränkungen. |
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