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AW: Chemo mit Dauererbrechen
Hallo Stefan,
zum eigentlichen Thema kann ich dir leider nichts sagen. Zur Krankenakte: Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, Urteil v. 23. 11. 82, VI ZR 222/79. Schau mal bei der Verbraucherzentrale-berlin.de, ich hab mir das "Merkblatt zur Einsicht in Patientenunterlagen" vor längerem schon vorsichtshalber ausgedruckt. Auch das mit der Vollmacht deines Vaters (wie Chris schreibt) ist richtig. Dir selbst DÜRFEN die Ärzte sonst nichts herausgeben. Gruss Rosita |
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