Zitat:
Zitat von Andorra97
Wenn sie sich in laufender Behandlung befindet (anstehende OP) kann sie doch auch der medizinische Dienst nicht arbeitsfähig schreiben, oder?
Wenn es allerdings so ist, dann muss sie das Gutachten auf jeden Fall anfechten und sich - wenn alle Stricke reißen - "zum Schein" bewerben.
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Eine OP, die erst im nächsten Monat stattfindet, ist ja nicht unbedingt ein Grund, jetzt nicht arbeitsfähig zu sein. Ich plane auch im März eine OP, aber bin stehe jetzt für das Arbeitsamt zur Verfügung und bin erst im März wieder arbeitsunfähig.