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War in diesem Jahr 28 Tage zur Reha und habe dafür je Tag auch die 10 Euro Zuzahlung geleistet. Nun war ich im Kh und soll für die 5 Tage auch die Zuzahlung leisten. Ich habe die Kk angerufen und es wurde mir gesagt dass es sich bei der Reha-Zuzahlung anders verhält als bei einer Ahb Zuzahlung und ich müßte die Kh Zuzahung leisten, weil die 28 Tage-Regelung nicht auf eine Reha zutrifft, sondern nur bei einer Ahb.
Ist das richtig? Gruß Wangi
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