![]() |
![]() |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Hi Vonni,
Du hast Recht, eine "REHA" würde ggfs. die KK bezahlen, aber wenn Du in dem Zeitfenster (bis ca. 6 Wochen nach Bestrahlungsende) bleibst, handelt es sich um eine "AHB", die dann, je nachdem wie man versichert ist bzw. in welchem Arbeitsstatus man sich befand, von den Rententrägern bezahlt wird. Wenn Du jetzt eine "AHB" machst, hast Du noch keine von den möglichen "REHAs" "verbraucht, wenn Du verstehst, was ich meine - und bei den möglichen Anwendungen gibt es keinen Unterschied. Ich hoffe, Du gehörst nicht der ehemaligen LVA Hannover und Umgebung an. Die schicken die Leute nämlich bevorzugt in ihre eigene Klinik im Harz, die nicht so toll ist. Auch wenn sich hier vermutlich gleich wieder einige mokieren werden, es würde sich nicht um eine Urlaubsreise handeln, kann es doch dem Kostenträger (wenn er denn keine eigenen Kliniken betreibt) völlig egal sein, ob er die Summe X in den Norden oder in den Süden überweist (bezüglich der Fahrtkosten läßt sich ja auch bestimmt im Vorfeld eine Regelung finden). Ich finde es schon wichtig, daß es auch außerhalb der Klinik (bis 21.00 h) etwas "zu Schauen" gibt. Du hast ein Mitspracherecht, was die Klinik/Ort betrifft. Das ist irgenwo im Sozialgesetzbuch verankert. Aber wie gesagt, für einen AHB-Termin in einer richtig guten Klinik könnte es bei Dir eng werden. Ich drück` Dir die Daumen! Gruß Saschue |
Lesezeichen |
Stichworte |
arbeitsfähig, reha |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|