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Alt 09.06.2011, 20:04
Orchidee Orchidee ist offline
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Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 176
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo,

vielleicht kann ich weiterhelfen, da ich im letzten Jahr ein ähnliches Problem hatte. Wenn man Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung beantragt, muss man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (das ist eben die Sonderregelung). Der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur wird - bei Krebskranken oft nach Aktenlage - entscheiden, ob die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich noch länger als sechs Monate andauert. Man ist daher verpflichtet, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte zu unterschreiben, da diese vom MD angeschrieben werden.

Die AA ist dann verpflichtet, den Erkrankten aufzufordern, innerhalb von vier Wochen entweder einen Rehaantrag (dazu gehört zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation, aber auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) oder einen Rentenantrag zu stellen. Bis zu dieser Entscheidung wird weiterhin ALG, allerdings längstens 12 Monate, gezahlt.

Bei mir ist die Beantragung des Arbeitslosengeldes damals völlig problemlos vonstatten gegangen, erst wegen der Wiedereingliederung in den Beruf gab es Probleme. Mittlerweile ist aber auch das Geschichte.

Ach ja, ich habe schon einige Tage nach Antragstellung einen vorläufigen Bescheid bekommen, die Summe kam mir schon sehr niedrig vor... Als dann allerdings der MD das "positive" Gutachten abgegeben hatte, wurde der frühere Arbeitgeber wegen des letzten Einkommens angeschrieben und später kam der endgültige Bescheid, in dem der Anspruch angepasst wurde. Also - nicht gleich erschrecken.

Schöne Grüße und viel Erfolg
Orchidee
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