#16
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AW: Wieviel GbB gibt es für was
Hallo, Altmann(frau)!
In diesem Falle würde ich eine Untätigkeitsklage anstreben. Es kann nicht wahr sein, dass die DRV keinerlei Reaktion zeigt. Am besten konsultierst Du einen Anwalt für Sozialrecht. Du kannst aber auch an den Behördenleiter der DRV (findest Du im Internet) eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten. Dann kommt der Stein definitiv ins Rollen. Viele Grüße Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
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