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#11
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Einen guten Abend an Alle.
Ein besonderer Gruß an Ivonne. Es tut gut zu hören, das es Dir den Umständen entsprechend gut geht und Du den Kopf fest auf den Schultern hast.. Hallo Coraaa: der Text für die AHB: Unter einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation versteht man eine sich direkt an den Akutkrankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitation. Dem Patienten soll dadurch eine möglichst optimale und nahtlose Versorgung gewährleistet werden. Eine AHB soll laut § 40 SGB V und den §§ 13 und 15 SGB VI sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Akutkrankenhausaufenthalts angetreten werden. Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in diesem Fall eine Kostenübernahme grundsätzlich durch den Rentenversicherungsträger (SGB VI) gegeben. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen den Kranken- und Rentenversicherungsträgern. Wenn Sie als Patient im Akutkrankenhaus liegen, wird der Krankenhaussozialdienst Sie über die passenden Rehabilitationsmöglichkeiten und auch über geeignete Reha-Einrichtungen informieren und eine entsprechende Überweisung für Sie vornehmen. Ich musste auch feststellen, dass die Information im KH nicht erfolgte (macht zufiel Arbeit). Telefoniert mit der zuständigen Stelle und drängt den Hausarzt. Die AHB ist wichtig. Eine gute Nacht für Alle Boebi |
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