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Alt 02.02.2013, 13:32
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.481
Standard AW: Haben wir ein Recht auf Wechsel

Hallo Silke,

Du hast geschrieben, dass Dein Mann etwas unterschrieben hat. Kann es sein, dass er in einer Studie ist?

http://www.medizin-telegramm.com/med...llkarzinom.pdf

Avastin ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper aus der Gruppe der Immunglobuline (IgG1) und der Wirkstoff lautet Bevacizumab. Roferon ist ebenfalls der Medikamentenname und beinhaltet Interferon alpha. Das gehört in die Gruppe der Immuntherapien aus dem Kreis der Chemotherapien.

Wenn es sich um eine Studie handelt, so MUSS er aufgeklärt worden sein. Ohne geht da garnichts.

Denn die erste Spritze vom Roferon löst bei den allermeisten Anwendern Probleme wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwitzen in Abwechslung mit Frieren und und und aus (viele nenne es einfach eine Höllennacht ). Grippeähnliche Symptome ist eine Hauptnebenwirkung von Interferon. Bei uns im Hautkrebsbereich gibt es als wichtig gepinnt einen ganzen langen Thread nur rund um das Interferon, da es bei Melanomen zum Einsatz kommt, sowohl in der adjuvanten als auch in der palliativen Therapie. Aus dem o.g. Link kannst Du ersehen, dass die Interferonmenge 9 MioE. dreimal die Woche betragen müsste (frag mal Deinen Mann). Und viele der Nebenwirkungen vom Interferon kommen, so dass mit einer Senkung der Spritzmenge ggf die Nebenwirkungen eingegrenzt werden könnte. DAS muss aber der Arzt -in Absprache mit Deinem Mann - entscheiden.

Avastin kenne ich nicht. Kann und werde da also nichts zu sagen

Warst Du bei den Gesprächen nicht dabei? Hat Eure Krankenkasse eventuell eine Ärztehotline? Wenn ja, nutzen! Und unbedingt ein Gespräch mit dem zuständigen Klinikarzt führen!
Denn wenn Dein Mann die Klinik wechselt, stellt sich die Frage, ob dann die Studienteilnahme damit beendet ist, wenn es denn eine ist. Auch das muss vorher geklärt sein.

Deinem Mann alles Gute.
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