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Schwerbehinderung - Überprüfung
vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
Hallo, ich würde mich freuen, wenn mir jemand erläutern würde, was es auf sich haben könnte, wenn eine Anfrage vom Versorgungsamt kommt und der Schwerbehindertenstatus schon 1 Jahr vor Ablauf der Stempelung auf dem Ausweis überprüft werden soll. Ist es dringend erforderlich, "umgehend" zu antworten auf den vorgegebenen 4 Zeilen, wozu in dem Begleitschreiben aufgefordert wird, oder hat man eine gewisse Frist? Ich frage mich nämlich, welche Frist einzuhalten ist, denn "umgehend" ist im Prinzip dehnbar wie ein Gummiband, wenn der Ausweis eigentlich noch ein Jahr Gültigkeitsdauer aufweist. Für eine Unterstützung in dieser Fragestellung wäre ich sehr dankbar. |
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