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komplette Kehlkopfentfernung, EU-Rente und berufliche Reha
Hallo ihr Lieben,
meinen Papa ( 55 Jahre ) wurde vor knapp einem Jahr der komplette Kehlkopf entfernt. Danach Chemo und Bestrahlung. Seitdem ist er im Krankengeldbezug. Medizinische Reha ist bereits erfolgt und war erfolglos. Letzte Woche kam von der Krankenkasse ein Antrag auf berufliche Rehabilitation, den er innerhalb von 10 Wochen zurücksenden muss. Heute kam sein Bewilligung zur EU-Rente für 3 Jahre. Nun meine Frage: Er kann in seinem alten Beruf ( 40 Jahre auf dem Bau ) nicht mehr arbeiten. Des weiteren fühlt er sich körperlich im Moment überhaupt nicht in der Lage irgend etwas beruflich zu tun. - Ist er verpflichtet, den Antrag zur beruflichen Reha auszufüllen, obwohl der Rentenantrag bewilligt worden ist? - Kann die DRV ihn trotzdem zur beruflichen Reha zwingen, obwohl sie den Rentenantrag bewilligt haben? Die Fragen rühren daher, da mein Papa jetzt Bammel hat, irgendeine sinnlose Umschulung etc. machen zu müssen. Er ist froh, dass der Eu-Rentenantrag bewilligt worden ist und er sich erstmal voll und ganz auf seine Genesung ( Sprachtherapie, Lymphdrainage etc.) konzentrieren kann. Ich hoffe, dass uns vielleicht jemand weiterhelfen kann, der ähnliches erlebt hat oder sich in der ganzen Gesetzeslage besser auskennt Bis dahin liebe Grüße aus Berlin Taputzi |
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