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#13
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Hallo Christine,
na, endlich scheinst du an eine kompetente Arbeitsamts-Dame geraten zu sein. ![]() Es ist richtig, dass du Anspruch auf ALG 1 hast und es ist auch richtig, dass du zwar dem Arbeitsmarkt THEORETISCH zur Verfügung stehen musst; in der Praxis aber in Ruhe gelassen wirst, bis die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat. Und dies ganz unabhängig von Nahtlosigkeit. ![]() Damit ist dein Auskommen erst einmal gesichert. Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien. ![]() LG Norma |
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