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AW: Auslandsabrechnung mit der Krankenkasse
Nach einigem fast kriminalistischem forschen, ist des rätsels lösung folgendermaßen.
Man reicht das formular E112 bei seinem behandenden ausländischen (EU) krankenhaus ein. Was ich natürlich gemacht habe. Das krankenhaus sollte dann das formular ausfüllen und nach einigen wochen zusammen mit den bis dahin angefallenen kosten per rechnung an den nationalen krankenkassenverband des landes senden. Die schicken die rechnung dann weiter an den deutschen DKV. In meinem fall hat das krankenhaus, wahrscheinlich um sich mühe zu sparen, (die wussten aber den korrekten weg) die rechnung direkt an meine krankenkasse gesendet. Wenn also jemand in ähnlicher situation eine differenzrechnung bekommt, ist was falsch gelaufen. Derjenige sollte dann seine deutsche krankenkasse anrufen. Hier ist aber zu bedenken, dass von 10 krankenkassenmitarbeitern evtl. nur einer ahnung davon hat. |
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