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#11
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Nach 6 Wochen fällt man aus der Lohnfortzahlung und dann bekommt man Krankengeld (gesetzlich versichert) oder Krankentagegeld (privat versichert)
Während der AHB und Wiedereingliederung hat man Anspruch auf Übergangsgeld der Rentenversicherung. Dann wird kein Krankengeld/Krankentagegeld gezahlt.
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Stichworte |
ahb, bestrahlung, nachsorge |
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