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AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht
Nach einem Telefonat heute mit de Krankenkasse bin ich etwas verwirrt.
Ich möchte gerne mein Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen. Mir wurde gesagt, dazu hätte die Kasse (TEKAKA) nur 2 Kriterien. 1. Die Klinik müsste zu meiner Erkrankung passen - also Onkologie. 2. Die KK wäre verpflichtet die billigste Klinik zu nehmen. Das Sozialgesetzbuch habe ich da anders gedeutet und Urteile, die ich dazu gelesen habe, sagen dass finanzielle Gründe kein Grund für eine Ablehnung einer Klinik sind. Hat jemand damit Erfahrung? LG Resi
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Ich freue mich, wenn es regnet. Wenn ich mich nicht freue, regnet es auch. Karl Valentin |
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