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GdB Brustteilverlust rechts
Hallöchen,
heute kam mein Bescheid vom Versorgungsamt (Antrag vom 24.03.2004): ...folgende Funktionsbeeinträchtigung: Brustteilverlust rechts...50 Prozent...bis März 2009. Soweit, so gut... Ich hatte jedoch am 17.08. meinen Antrag insoweit ergänzt, da ich am 05.08. beidseitige Ablatio mit gleichzeitigem Aufbau hatte. Hiervon war im o.g. Bescheid aber nicht die Rede. Würde ich dann höher eingestuft werden bzw. muß ich jetzt Einspruch gegen diesen Bescheid erheben? Danke für Eure Antworten. LG und schönes Wochenende sterni |
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