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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo Ingo,
womit wird denn diese starke Herunterstufung begründet? Dass du Widerspruch eingelegt hast, ist auf jeden Fall gut. Ich rate dir, die Entscheidung dazu erstmal abzuwarten. Ich wurde vor einigen Jahren auch mal heruntergestuft. Nach Widerspruch meinerseits wurde das zurückgenommen. Klagen sollte man erst, wenn kein Widerspruch mehr geht. Falls du noch weitere Beschwerden oder Krankheiten hast, gehört das auch mit angegeben, denn beim GdB zählt soweit ich weiß jede Krankheit für sich. Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht und ich wünsche dir weiterhin alles Gute! Daniel |
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