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Rententipps/Grundsicherung und soz. Leistungen
Da viele Betroffene durch die Krankheit in Existensängste geraten gibt es einige websites, die die Grundsicherung und Ansprüche erläutern.
_______ Höhe der Grundsicherungsleistung Um den Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken, setzt sich die Grundsicherung aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach • dem für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, • einem Pauschalbetrag von 15% des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand zur Abgeltung einmaliger Leistungen, • angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und • den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, sofern keine Pflichtversicherung besteht. Gesamte Website mit vielen Informationen und Tipps: http://www.rententips.de/rententips/gsig/04.php _________________ Liebe Grüße Jutta |
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