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AW: Was kommt nach der Aussteuerung?
Hallo Lena,
solltest du zum Ende des Krankengeldbezuges noch nicht wieder arbeitsfähig sein, wird dir die Krankenkasse mitteilen, wann dein Krankengeld ausläuft und dich auch darauf hinweisen, dass du übergangsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (gemäß Sozialgesetzbuch).Das solltest du dann auch möglichst frühzeitig vor Ablauf des Krankengeldes beantragen, evtl. mußt du auch zum Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur wird dir dann gegebenenfalls auch nahelegen, Erwerbsunfähigskeitsrente bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Während du übergangsweise das ALG bekommst, bist du weiterhein krankenversichert, du mußt deine KK nur darüber informieren, dass du ALG beziehst. Nach abgeschlossener Therapie und evtl. AHB/Reha, solltest du aber evtl. eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem 'Hamburger Modell' in Erwägung ziehen, da kannst du antesten, inwieweit du schon wieder arbeitsmäßig belastbar bist. Während der Wiedereingliederungsphase läuft das Krankengeld weiter. Liebe Grüße
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
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