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AW: Herausgabe Krankenakte
Hallo Claro,
Meistens ist es ja so, daß die Angehörigen überhaupt (oder äußerst selten) nicht an eine Einsicht in die Krankenakte des verstorbenen Angehörigen denken, außer es besteht eine familiäre Historie oder evtl. Notwendigkeit. Um ein Einsehen zu verhindern, ist es vielleicht notwendig dieses im Testament fest zu legen, meiner logischen Folgerung nach. Ich kenne die rechtliche Seite dazu nicht, da ich diese Variante persönlich noch nicht erlebt habe.
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Jutta _________________________________________ |
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