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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
inzwischen liegt das komplette Urteil des 4. Senats des BSG zum o.a. Sachverhalt in elektronischer Form vor. Nachzulesen unter: www.bundessozialgericht.de Entscheidungstexte vom 16.05.2006 : B 4 RA 22/05 R Mit besten Grüßen Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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