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AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht. Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen. Gruß Christine |
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